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Il progetto in consultazione comprende la modifica di 15 ordinanze agricole del Consiglio federale, di 3 ordinanze del DEFR e di 2 ordinanze dell'UFAG.
L'attuale ordinanza sugli emolumenti nell'ambito della radioprotezione deve essere adattata alle nuove stime dei costi per lo smaltimento delle scorie radioattive. Inoltre, la riscossione degli emolumenti per le aziende sottomesse alla Legge federale sull'assicurazione contro gli infortuni (LAINF) e soggette alla vigilanza della Suva deve essere modificata. Infine, qualche categorie di emolumenti sono state attualizzate.
Der Kanton Obwalden passt die kantonalen Regelungen über Geldspiele dem Bundesrecht an und fasst sie im Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz zusammen. Wichtigste Neuerungen:
1) Neu können im Kanton kleine Pokerturniere durchgeführt werden.
2) Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen (Tombolas, Lottos), bei denen die Summe der Einsätze weniger als 10 000 Franken beträgt, sind bewilligungsfrei.
3) Die Bewilligungspflicht für Spiellokale und Geschicklichkeitsspielautomaten ohne Sach- oder Geldgewinn wird aufgehoben.
4) Die Abgaben für Geschicklichkeitsspielautomaten werden an die bundesrechtlichen Vorgaben angepasst.
Le contraffazioni che violano diritti della proprietà intellettuale (in particolare marchi, brevetti, design e diritti d'autore) causano danni notevoli. Il disegno introduce una procedura semplificata per la distruzione di piccole spedizioni che si sospetta violino diritti della proprietà intellettuale. In Svizzera, i titolari di diritti della proprietà intellettuale possono chiedere all'Amministrazione federale delle dogane (AFD) che siano trattenute le merci contraffatte. La modifica prevede che l'AFD contatti il richiedente soltanto se è chiaro che l'acquirente della merce si oppone alla distruzione.
Der Regierungsrat hat das Departement Bildung, Kultur und Sport damit beauftragt, für die Lehrpersonen sowie die Schulleitungen Volksschule ein neues Lohnsystem zu erarbeiten. Das neue Lohnsystem soll die Einhaltung der Grundsätze der Gleichstellung und Gleichbehandlung gewährleisten, konkurrenzfähig gegenüber den umliegenden Kantonen sein, eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Lehrpersonenfunktionen beinhalten und die Berücksichtigung der für die Funktion relevante berufliche und ausserberufliche Erfahrung (und nicht nur wie bisher das Alter) bei der Festlegung des individuellen Lohnes berücksichtigen.
Die Vorlage setzt sich aus zwei voneinander getrennt zu betrachtenden Themenfeldern zusammen, die sich inhaltlich nicht aufeinander beziehen. Der Einfachheit halber wird aber eine gemeinsame Anhörung durchgeführt: Projekt ARCUS – Revision Lohnsystem der Lehrpersonen sowie Schulleitungen Volksschule
Am 3. März 2020 beriet die Regierung den Entwurf-NAV und gab denselben zur Vernehmlassung frei. Mit der Durchführung der Vernehmlassung wurde das Volkswirtschaftsdepartement betraut.
Der geltende NAV für landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll aufgehoben und durch den vorliegenden Entwurf ersetzt werden. Nebst zahlreichen systematischen und redaktionellen Änderungen sieht dieser insbesondere folgende materiellen Änderungen vor.
Mit dem neuen Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Urner Gemeinden (FiLaG; RB 3.2131), das per 1. Januar 2008 in Kraft trat, sollte der Anteil an zweckfreien Mitteln, die eine Gemeinde zur Verfügung hat, zulasten der zweckgebundenen Mittel wesentlich erhöht werden. Damit sollte einerseits die Eigenverantwortung der einzelnen Gemeinden gestärkt werden und andererseits ein deutlicher Anreiz für den wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln entstehen.
Der NAV Hauspersonal BS ist am 1. Januar 1991 in Kraft getreten, viele seiner Regelungen sind nicht mehr zeitgemäss. Im Rahmen dieser Totalrevision wird der NAV Hauspersonal BS an die aktuelle Rechtslage angepasst. Seine Regelungen werden vervollständigt, aktualisiert und präzisiert.
Ebenfalls wird die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft Bund) beigezogen. Darüber hinaus wird der Modell-NAV für die Regelung der 24-Stunden-Betreuung des SECO in den neuen kantonalen NAV eingebaut.
I due progetti preliminari prevedono l'abolizione, in due tappe, della tassa di negoziazione e della tassa sui premi di assicurazione. Nella prima tappa si procederà alla soppressione della tassa di negoziazione sui titoli svizzeri e sulle obbligazioni estere con una durata contrattuale residua inferiore a un anno, nonché all'abolizione della tassa di bollo sui premi per l'assicurazione sulla vita. Nella seconda tappa, verranno soppresse la tassa di negoziazione su tutti gli altri titoli esteri e la tassa sui premi per l'assicurazione di cose e del patrimonio.
Mit der Vorlage wird der erheblich erklärte überparteiliche Auftrag „Anpassung der Zustellungsregelung im kantonalen Verfahrensrecht“ umgesetzt, bei welchem die Regelung der Zustellform A-Post Plus im Vordergrund steht. Dies erfolgt durch Änderungen im Verwaltungsrechtspflegegesetz und im Steuergesetz, wobei zwei Varianten zur Diskussion stehen. Variante 1 sieht eine Regelung auf Gesetzesstufe vor, Variante 2 sieht eine Umsetzung auf Verordnungsstufe vor. Nebst den beiden Varianten stellt der Regierungsrat als Alternative eine Regelung in Weisungsform zur Diskussion.
Con l'associazione a Schengen, nel 2008, si è radicalmente modificato il regime dei controlli sulle persone alle frontiere nazionali della Svizzera: mentre tali controlli non sono praticamente più ammessi alle frontiere interne, quelli alle frontiere esterne sono stati rafforzati. Il Consiglio federale ha varato un pertinente piano d'azione «Gestione integrata delle frontiere» dotato di diverse misure, la grande maggioranza delle quali sono già state attuate e sono ormai operative, mentre alcune richiedono una trasposizione legislativa. Questa trasposizione è oggetto del presente progetto. Il testo della LStrI è inoltre adeguato in via squisitamente formale (non materiale) alla terminologia del Codice frontiere Schengen (CFS).
Da qualche tempo gli specialisti chiedono inoltre che la disposizione penale accessoria della LStrI riguardante il traffico di migranti (art. 116 LStrI) venga maggiormente adeguata alle esigenze pratiche e che sia vagliato un innalzamento della pena massima. Il progetto attua peraltro la mozione 17.3857 Abate «Aiuto finanziario ai Cantoni che gestiscono centri di partenza alla frontiera svizzera».
Die Einzelheiten der Prämienverbilligung und des Versicherungsobligatoriums des Kantons Luzern sind im Prämienverbilligungsgesetz geregelt. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision sollen die Prämienverbilligung und die Kontrolle des Versicherungsobligatoriums noch besser umgesetzt werden.
Zudem soll das Prämienverbilligungsgesetz an das geänderte Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV angepasst werden.
Als Folge der sogenannten BiG-Motion hat der Regierungsrat das Bildungs- und Kulturdepartement beauftragt, mit den Gemeinden und den Sozialpartnern die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen zu überprüfen.
Die durch die Projektorganisation erarbeiteten Massnahmenvorschläge betreffen auch Anpassungen der Lehrpersonenverordnung. Diese hat der Regierungsrat zuhanden eines Vernehmlassungsverfahren verabschiedet.
Im Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (EG TSG) vom 6. Mai 2008 sind die wichtigsten Grundsätze der kantonalen Tierseuchenbekämpfung und die Entsorgung tierischer Nebenprodukte geregelt. Für die Finanzierung steht der Tierseuchenfonds zur Verfügung, dessen Einlagen paritätisch durch die öffentliche Hand und die Tierhaltenden geleistet werden.
Durch die Revision soll der gesamte personelle Aufwand einschliesslich Fort- und Weiterbildung aus dem Fonds finanziert werden. Im Interesse des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung soll der Fonds neu auch die Kosten der Direktabholung von Nutztierkadavern zu 100 % decken, mit Ausnahme von Heimtieren (meistens Pferde) und aus rein wirtschaftlichen Gründen getöteten Tieren (zum Beispiel Herden ausgedienter Legehennen).
Zur Finanzierung werden die bisher sehr tiefen Tierhalterbeiträge mittelfristig angehoben werden müssen, wobei die Belastung immer noch relativ gering bleiben wird.
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes eröffnet. Das System der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Thurgau soll durch eine grundlegende Erneuerung gerechter und effizienter werden. Die Umstellung erfordert eine einmalige Investition des Kantons von rund 2,7 Mio. Franken und führt beim Kanton zu jährlichen Mehrkosten von rund 800 000 Franken. Im Gegenzug werden die Gemeinden jährlich um rund eine Million Franken entlastet.
Löscheinrichtungen – Hydranten und andere Wasserbezugsorte – sind grundsätzlich von den Gemeinden zu erstellen und auch zu finanzieren. Eine Mitfinanzierung durch die betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ist heute auf Gebäude beschränkt, die maximal 100 Meter vom Hydranten entfernt sind.
Die Erstellung von anderen Wasserbezugsorten haben die Gebäude, die vom Löschschutz profitieren, nicht mitzufinanzieren. Die Gemeinden bekunden mit dieser Regelung Mühe, genügend Löscheinrichtungen bereitzustellen. Dies insbesondere in ländlichen Gebieten, wo nicht Hydranten, sondern andere Wasserbezugsorte im Vordergrund stehen und die Gebäude weiter voneinander entfernt sind als im Siedlungsgebiet.
Es wird vorgeschlagen, den für die Beitragspflicht massgebenden Radius von heute 100 Meter auf neu 400 Meter zu erweitern. Der erweiterte Radius stützt sich auf eine Empfehlung der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS).