Teilrevision des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (FHG) und des Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden (FHG-BG)
Als Folge der umfassenden Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die kantonale und kommunale Gebührenerhebung wird im Sinne einer verbesserten Rechtssicherheit vorgeschlagen, in
den Finanzhaushaltsgesetzen für den Kanton sowie die Bezirke und Gemeinden in je einem
neuen Kapitel «Gebühren» die wichtigsten Eckpfeiler zur Gebührenpflicht bzw. zur Gebührenerhebung und -bemessung, gleichsam als Auffangregelung, für die Verwaltung einheitlich zu regeln.
Damit wird über die damals vom Bundesgericht konkret beurteilte Frage des Langzeitparkierens
hinaus eine formell-gesetzliche Normierung für die Gebührenerhebung (Verwaltungs-, Benützungs- und Konzessionsgebühren) auf sämtlichen Stufen der Verwaltung und mithin auch für die
Gemeinde- bzw. Bezirksebene geschaffen, damit den bundesrechtlichen Vorgaben besser entsprochen werden kann. Schliesslich soll – im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben und der
gelebten Rechtswirklichkeit – damit auch eine grundsätzliche Möglichkeit zur Gebührenpauschalierung auf Gesetzesstufe verankert werden.