Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Anlass für die vorliegende Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) ist der Auftrag des Bundesrates an das EJPD (Dienst ÜPF), eine Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung (AG Finanzierung FMÜ) zu bilden, um die Höhe der Gebühren in der GebV-ÜPF sowie die Vereinfachung deren Abrechnung und Rechnungsbegleichung zu prüfen. Die von der AG Finanzierung Ende 2018 empfohlene Vereinfachung soll nun mit dieser Teilrevision umgesetzt werden. Unabhängig von den Empfehlungen der AG Finanzierung FMÜ wird im Rahmen dieser Teilrevision auch die Gelegenheit genutzt, einen fehlerhaften Verweis in Artikel 7 GebV-ÜPF zu beseitigen.
Systeme für die automatische Erkennung von Kontrollschildern im Strassenverkehr dienen der Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr, indem sie Kontrollschilder von Fahrzeugen für den Abgleich mit Datenbanken automatisch erfassen. Sie sollen dem Messgesetz unterstellt werden. Die Unterstellung erfolgt durch den Erlass von Verordnungsbestimmungen des EJPD über diese Messmittelkategorie. Die Vorschriften sollen in die Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung eingefügt werden.
Das Bundesparlament hat eine Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung der Verjährung von Forderungen verabschiedet, welche am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Da sich die Länge der Verjährungs- und Verwirkungsfristen des kantonalen Haftungsgesetzes an der Länge der privatrechtlichen Verjährungsfristen orientiert, ist eine Revision des Haftungsgesetzes erforderlich.
Mit dem vorliegenden Entwurf will der Bundesrat die Situation von älteren ausgesteuerten Arbeitslosen verbessern. Für diese Personen soll die Überbrückungsleistung eingeführt werden. Sie soll die Zeit zwischen der Aussteuerung, wenn sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt, bis zur Pensionierung überbrücken. Die Überbrückungsleistung lehnt sich in ihrer Ausgestaltung an die Ergänzungsleistungen an und soll auch von den gleichen Durchführungsstellen vollzogen werden.
In der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021-2024: Die kulturpolitische Stossrichtung folgt der Kulturbotschaft 2016-2020. Die drei bestehenden strategischen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» sollen beibehalten werden. Die in der aktuellen Förderperiode eingeführten Massnahmen werden fortgesetzt und punktuell weiterentwickelt.
Das Lissabonner Abkommen bildet die Grundlage des internationalen Systems für die Registrierung und den Schutz der geografischen Angaben und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Dieser Vertrag wurde 2015 mit der Genfer Akte revidiert, so dass er heute attraktiver ist für mögliche neue Mitglieder, darunter die Schweiz. Die Genfer Akte ermöglicht es nämlich, eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe für unbegrenzte Zeit in den Vertragsstaaten zu schützen, dies mittels eines einmaligen und kostengünstigen Verfahrens. Die Verfahren für Anmeldungen zur internationalen Registrierung von Schweizer Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben einerseits, sowie in Bezug auf die Wirksamkeit von ausländischen internationalen Registrierungen auf Schweizer Staatsgebiet andererseits, sollen mithilfe von vier neuen Artikeln im Gesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) ausgeführt werden.
Der Grosse Rat hat in der Augustsession 2018 die Regierung beauftragt, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 40 Millionen Franken für einen Digitalisierungsschub in Graubünden zur Verfügung gestellt wird. Für die Bildung dieses Verpflichtungskredits sowie die Regelung, für welche Zwecke er eingesetzt werden soll, wird der Erlass eines neuen, befristeten Gesetzes vorgeschlagen.
Das Parlament hat anlässlich der Schlussabstimmung vom 22. März 2019 die Vorlage zur EL-Reform angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsebene. Diese betreffen insbesondere die Zuteilung der Gemeinden in die drei Mietzinsregionen, die Anpassung der Neben- und der Heizkostenpauschalen, den Verzicht auf Einkommens- und Vermögenswerte, die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämie in der EL-Berechnung, die Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern, den Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Schweiz und die Bearbeitungsdauer von EL-Anmeldungen.
Neben den Anpassungen des KapoG an die verlängerte Ausbildung bezweckt die Vorlage einen optimierten Einsatz der vorhandenen Personalressourcen. Vorgeschlagen werden Rechtsgrundlagen für die massvolle Erweiterung des Tätigkeitsgebietes der Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten (PSA) sowie für weitere Massnahmen, welche den ressourcenschonenden, wirkungsvollen und zweckmässigen Personaleinsatz zur polizeilichen Aufgabenerfüllung ermöglichen.
Ausserdem ist die Bestimmung über verdeckte Vorermittlungen an das geänderte Täterverhalten anzupassen. Analog zu neueren Polizeigesetzen wird zudem die Rechtsgrundlage für verdeckte Fahndungen geschaffen.
Der kantonale Wanderwegplan ist von Gesetzes wegen alle zehn Jahre anzupassen. Die Justizdirektion schickt den Entwurf des überarbeiteten Wanderwegplans bei den Gemeinden, Korporationen und interessierten Kreisen in die öffentliche Mitwirkung. Neu enthält der überarbeitete Urner Wanderwegplan 390 Kilometer Hauptwanderwege, welche über 21 Hauptwander-Routen führen.
Gegenüber dem geltenden Wanderwegplan aus dem Jahr 2009 entspricht dies einer Zunahme von 3 Kilometern, wobei keine grossen Änderungen, sondern höchstens Verschiebungen zu verzeichnen sind. Das Netz der Nebenwanderwege von regionaler Bedeutung verzeichnet eine Zunahme von 17 Kilometern auf neu 289 Kilometer. Die Nebenwanderwege von lokaler Bedeutung weisen eine Gesamtlänge von 778 Kilometern auf, was gegenüber dem geltenden Wanderwegplan einer Reduktion von 37 Kilometern entspricht.
Der Kanton Uri ist verpflichtet, die Neuerungen bei der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 ins kantonale Steuergesetz zu überführen. Der kantonale Rechtssetzungsspielraum wird stark eingeschränkt, weil in verfahrensrechtlichen Fragen schweizweit eine Vereinheitlichung der Quellensteuerordnung herbeigeführt werden soll. Von mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Quellensteuervollzug profitieren nicht nur die steuerpflichtigen Personen und die Arbeitgebenden, sondern letztlich auch die Steuerbehörden.
Der Regierungsrat nimmt diese Gesetzesänderung zum Anlass, den Vollzug der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 beim Amt für Steuern zu zentralisieren.
Aufgrund der Revision des Budgetverfahrens stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat den Budgetentwurf bereits am ersten Mittwoch des Monats September. Die frühere Zustellung des Budgetentwurfs hat Auswirkungen auf die damit zusammenhängenden Prozesse in der Verwaltung. Besonders betroffen ist der Prozess betreffend Teuerungszulage, weshalb eine Änderung der Personalverordnung nötig ist. Zudem verpflichtete das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Regierungsrat im Jahr 2017, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD Schweiz) als ständigen Verhandlungspartner anzuerkennen. Der Regierungsrat anerkannte den VPOD Schweiz ausdrücklich. Die Anerkennung des VPOD Schweiz bedingt eine Anpassung der Personalverordnung und der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz.
Der Kanton Basel-Stadt hat sich mit dem revidierten Energiegesetz vom 16. November 2016 dazu verpflichtet, die Wärmetransformation von den fossilen Brennstoffen hin zu den erneuerbaren Energieträgern rasch umzusetzen. Damit Planungssicherheit und eine sinnvolle Nutzung der erneuerbaren Energieträger gewährleistet werden können, ist der Kanton verpflichtet, eine Energieplanung durchzuführen.
Das Parlament hat am 22. März 2019 die Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) und des Humanforschungsgesetzes (HFG) verabschiedet. Daran schliesst nun die Revision des Ausführungsrechts (Totalrevision der Medizinprodukteverordnung [MepV] und eine neue Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten [KlinV-Mep]) an.
Das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wurde am 11. Februar 2019 unterzeichnet. Der Abschluss dieses Abkommens ist Teil der vom Bundesrat im Nachgang zur Volksabstimmung im Vereinigten Königreich über den Austritt aus der Europäischen Union (EU) («Brexit») verabschiedeten Strategie «Mind the Gap». Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Es repliziert so weit wie möglich die handelsbezogenen Rechte und Pflichten aus den Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und sieht exploratorische Gespräche vor, um die bilateralen Beziehungen in Zukunft auszubauen. Das Abkommen wird angewandt, sobald die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf das Verhältnis Schweiz-Vereinigtes Königreich nicht mehr Anwendung finden.
Die VTN stammt aus dem Jahr 1991 und soll modernisiert werden. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Resilienz der Wasserversorgung, damit diese so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt und Versorgungsstörungen vermieden oder rasch behoben werden können. Die Aufgaben der kantonalen Stellen und der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sollen klar definiert werden.
Im Dezember 2017 verabschiedete der Regierungsrat die Museumsstrategie Basel-Stadt. Die Museumsstrategie gibt Antworten auf die Fragen, wie sich Basels staatliche Museen vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, politischen und technologischen Veränderungen weiterentwickeln und profilieren sollen. Die Überarbeitung des Museumsgesetzes ist Ausgangspunkt für die Klärung von Aufgaben und Kompetenzen sowie Grundlage für die Verbesserung der betrieblichen Rahmenbedingungen durch finanzrechtliche Anpassungen.
Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes soll die Grundlage geschaffen werden für neue Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen. Namentlich sollen Massnahmen an der Landesgrenze sowie verbindliche Meldungs- und Bekämpfungspflichten möglich sein. Auch sollen Private verpflichtet werden können, gewisse Bekämpfungsmassnahmen auf ihrem Grundstück zu treffen bzw. solche Massnahmen zu dulden.
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 angenommen. Der Bundesrat hat das Gesetz auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Kantone sind verpflichtet, ihre Gesetzgebung bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes den neuen Bestimmungen anzupassen. Die kantonale Gesetzgebung muss daher bis am 1. Januar 2021 überarbeitet sein.
Wie bisher ist die Geldspielgesetzgebung geprägt von einer Mischung aus Bundesrecht, interkantonalem Recht und rein kantonalem Recht. Der Vollzug der Spielbankenspiele ist Bundessache, jener der Grossspiele (insbesondere der Lotterien und Sportwetten) Sache interkantonaler Gremien. Für die Kleinspiele sind die einzelnen Kantone zuständig, wobei die Rahmenbedingungen neu weitgehend durch den Bund vorgegeben werden.
Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele soll den Vollzug sicherstellen. Es ersetzt das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 27. April 2008 und das Gesetz über das Geldspiel in öffentlichen Lokalen vom 27. April 2008