Abgeschlossen
13. April 2023 - 14. Juli 2023

Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz

Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Ausnahmen des Verbots gefährlicher Arbeiten für Jugendliche ab 15 Jahren in Programmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung)

Es soll Jugendlichen ab 15 Jahren ermöglicht werden, in «Brückenangeboten», d. h. ausserhalb der beruflichen Grundbildung unter bestimmten Voraussetzungen, gefährliche Arbeiten auszuführen. Damit der Gesundheitsschutz der Jugendlichen gewahrt bleibt, muss der Betrieb dafür entweder über eine Bildungsbewilligung verfügen oder eine Ausnahmebewilligung beim Kanton einholen.