Abgeschlossen
22. November 2023 - 8. März 2024

Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung; Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer

Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA)

Damit die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Zahlungen an die Stiftung EFA leisten kann, wird eine gesetzliche Grundlage benötigt. Aufgrund dessen ist Artikel 67b UVG neu zu erlassen.