Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)
Die Initiative zielt darauf ab, die Altersrenten der AHV um einen Zuschlag von einem Zwölftel der Jahresrente zu erhöhen, ohne Verlust oder Kürzung der Ergänzungsleistungen, und muss spätestens am 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Auch die Frage der Finanzierung muss geklärt werden. Der Entwurf wird einen Teil «Umsetzung» und einen Teil «Finanzierung» enthalten.