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Das Bundesparlament hat am 21. März 2025 eine Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes mit Massnahmen zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz verabschiedet. Diese Massnahmen umfassen insbesondere die Möglichkeit, Zivildienstpflichtige zu verpflichten, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz eines Kantons mit einem Unterbestand zu leisten. Mit der vorliegenden Verordnungsrevision werden die entsprechenden Ausführungsbestimmungen angepasst.