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Aufgrund von bundesrechtlichen Änderungen, verschiedenen parlamentarischen Aufträgen sowie von Praxiserfahrungen bedarf es einer Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes vom 8. März 2015 (WAG) ). Mit der Teilrevision kommt der Regierungsrat seiner Verpflichtung zur periodischen Evaluation, welche in § 104 WAG verankert ist, nach. Mit dieser Gesetzesrevision werden hauptsächlich Änderungen in folgenden Bereichen vorgenommen bzw. eingeführt:
1. Lockerung der Voraussetzungen bei der Erteilung der gastwirtschaftlichen Betriebsbewilligung für Kleinstbetriebe;
2. Erteilung befristeter Betriebsbewilligungen für gastwirtschaftliche Tätigkeiten bei fehlender minimaler fachlicher Qualifikation;
3. Notwendige Anpassungen infolge neuem Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 (Geldspielgesetz, BGS) );
4. Umbenennung der Wirtschaftsförderungsstelle in Fachstelle Standortförderung;
5. Gesetzliche Regelung für die Offenlegung von Förderbeiträgen;
6. Änderung der Anstellungsbedingungen des Eichmeisters / der Eichmeisterin.
Die Revision hat voraussichtlich nur geringe personelle oder organisatorische Konsequenzen. Die Stelle des Eichmeisters oder der Eichmeisterin wird in die kantonale Verwaltung integriert.