Quelle
so.ch

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Abgeschlossen
9. Juni 2020 - 15. September 2020

Änderung des Sozialgesetzes (freiwilliges Engagement, Selbsthilfe, Budget- und Schuldenberatung, Stärkung und Befähigung von Eltern)

Änderung des Sozialgesetzes; freiwilliges Engagement, Selbsthilfe, Budget- und Schuldenberatung, Stärkung und Befähigung von Eltern

Mit Kantonsratsbeschluss vom 27. März 2019 wurde der Auftrag "Budget- und Schuldenberatung als Leistungsfeld sichern" (A 0058/2018) für erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für eine Förderung und kantonsweite Sicherstellung der Budget- und Schuldenberatung zu schaffen. Damit gilt es, in das Sozialgesetz vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) entsprechende Bestimmungen aufzunehmen.

Mit der Auflösung des Vereins "Solothurnische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheits- und Invalidenfürsorge" (SAGIF) sind einzelne, gut etablierte soziale Angebote nicht mehr ausreichend finanziert. Ein Beitragssystem der Gemeinden auf freiwilliger Basis, aus welchem ein definierter Kreis an Angeboten finanziert und das durch den Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) geführt wird, hat sich nicht bewährt. Der Kanton ist deshalb zusammen mit dem VSEG zum Schluss gekommen, dass die Leistungsfelder Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe und Elternbildung im Sozialgesetz neu zu regeln bzw. die in diesem Zusammenhang festgestellten Lücken zu schliessen sind. Die genannten Leistungsfelder sollten namentlich als Pflichtleistungsfelder abgebildet und die Zuständigkeit der Gemeinden oder des Kantons klar benannt werden.

Die Budget- und Schuldenberatung sowie die Freiwilligenarbeit sind dabei den Gemeinden zuzuordnen. Zusätzlich sollen Familien gestärkt und unterstützt werden, in dem die bereits bestehenden Angebote von Gemeinden auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und durch den Kanton koordiniert werden. Die Elternbildung soll künftig ein Pflichtleistungsfeld des Kantons sein. Ebenso die Selbsthilfe als wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems.