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Im Rahmen einer laufenden Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes hat die vorberatende Kommission entschieden, dass die Frage betreffend die Anrechnung einer Sozialhilfeabhängigkeit von Eltern bei einem selbständig eingereichten Einbürgerungsgesuch Minderjähriger ebenfalls aufgenommen werden soll.
Aus den aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Einbürgerung wird nicht klar, ob bei selbständig eingereichten Gesuchen von Minderjährigen, die sich während des Einbürgerungsverfahrens noch in keiner formalen Bildung befinden und mit Unterstützungsgeldern ihrer sozialhilfeabhängigen Eltern unterhalten werden, der Sozialhilfebezug der Eltern der Erteilung der Einbürgerungsbewilligung entgegensteht.
Die Direktion des Innern schlägt nun eine Bestimmung vor, wonach die geordneten Verhältnisse der Eltern zu prüfen sind und ein allfälliger Sozialhilfebezug der Eltern den Minderjährigen somit angelastet wird, wenn Minderjährige ein Einbürgerungsgesuch selbständig einreichen.