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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen, die Totalrevision der Verordnung über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die Teilrevision der Verordnung betreffend Heilmittel (Heilmittelverordnung) in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit den Revisionen sollen primär die kantonalen Regelungen zu den Berufen des Gesundheitswesens ans geänderte Bundesrecht angepasst werden.
Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) zur Umsetzung der Basel-III-Reformen.
Mit der Änderung der Mehrwertsteuerverordnung soll in einem ersten Schritt geregelt werden, ab wann welche Prozesse nur noch elektronisch möglich sein werden.
Die Geheimhaltungsbestimmung des Mehrwertsteuergesetzes soll angepasst werden, damit die ESTV dem Bundesamt für Statistik und den Handelsregisterbehörden Einzelunternehmen automatisiert melden darf, die bei der Mehrwertsteuer mindestens 100 000 Franken Umsatz deklarieren, aber nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Der Bundesrat hat damit im Rahmen der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr einen Mindestlohn im Sinne von Artikel 360a des Obligationenrechts (OR) für eine Branche festgelegt. Der NAV Hauswirtschaft soll um drei Jahre verlängert und der Mindestlohn angepasst werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Vernehmlassung im verkürzten Verfahren durchgeführt wird (Art. 7 Abs. 4, Vernehmlassungsgesetz, SR 172.061; nachstehend: VIG) und, dass es sich nicht um eine Verordnung handelt, die ein obligatorisches Konsultationsverfahren erfordert. (Art. 3 Abs. 1 VIG). Der NAV Hauswirtschaft ist bis am 31. Dezember 2022 gültig. Um eine nahtlose Verlängerung des NAV ab dem 1. Januar 2023 sicherzustellen und so eine Lücke in der Gesetzgebung vermeiden, kann die ordentliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten werden.
Aufgrund geänderter Bundesgesetzgebung ist eine Totalrevision des kantonalen Reglements über die Berufe und Organisationen im Gesundheitswesen (RB 30.2117) notwendig.
Artikel 7 des geltenden Bundesgesetzes über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 ist zu ändern. Bisher konnte der Bund nur zinsgünstige oder zinslose Darlehen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gewähren. Neu sollen ausgewählte Kleininfrastruktur-Projekte auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.
Das Investitionsschutzabkommen mit Indonesien gewährt schweizerischen Investitionen in Indonesien – wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz – staatsvertraglichen Schutz vor politischen Risiken.
Der Bundesrat wurde mit zwei parl. Vorstössen (Motion 18.3510 Hêche sowie Motion 18.3683 Flach) beauftragt, eine Vorlage für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen vorzubereiten. Personen, die keine konkreten Möglichkeiten haben, ihre Schulden zu tilgen, soll eine wirtschaftliche Wiedereingliederung ermöglicht werden. Die Vorlage sieht die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen vor, damit unter bestimmten Bedingungen diese Personen sich von ihren Schulden befreien können.
Das geltende Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) soll angepasst werden. Eine neue Bestimmung zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) soll eingeführt werden, damit von Kurzarbeit betroffene Berufsbildnerinnen und Berufsbildner die Lernenden weiterhin betreuen können.
Mit dieser Vorlage soll die Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» umgesetzt werden. Das Parlament hat mit der Annahme dieser Motion den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Investitionen zu schaffen.
Die Kantone müssen gemäss Artikel 60a des Gewässerschutzgesetzes dafür sorgen, dass die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» verlangt den Verzicht auf Verwendung der zonengewichteten Grundstücksflächen als Bemessungsmethode für die Grundgebühr. In Erfüllung der Motion soll die entsprechende Bestimmung (Art. 9 Abs. 2) in der Gewässerschutzverordnung aufgehoben werden.
Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit einer Motion beauftragt, das Bahnangebot der Regio-S-Bahn zwischen Stein-Säckingen und Laufenburg auszubauen. Nun liegt der Bericht mit je einer Variante zur Bahn und einer Alternative zum Bus zur Vernehmlassung vor. Aufgrund der hohen Beträge schlägt der Regierungsrat für eine rasche und zeitnahe Umsetzung den Ausbau des Busnetzes vor.
Mit der Änderung der Bankenverordnung wird die Anpassung des Bankengesetzes (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung) vollzogen. Weitere Änderungen werden vorgesehen zu den Themenbereichen Sanier- und Liquidierbarkeit (Resolvability), Bankenkategorisierung sowie in der Gebühren- und Abgabeverordnung der FINMA.