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In der Botschaft zur Anpassung des Raumplanungsgesetzes (RPG) als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller und in der Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, Massnahmen zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung über die Richtplanung überkommunal koordiniert einzuführen. Die Planungshilfe zeigt, wie mit der kantonalen Richtplanung eine Grundlage zur Steuerung der Zweitwohnungsentwicklung geschaffen werden kann.
Mit Berufsregeln für Unternehmensjuristinnen und -juristen will der Bundesrat die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung stärken und damit einen Beitrag zu rechtskonformem unternehmerischem Handeln leisten. Die Einführung eines Berufsgeheimnisses stellt sicher, dass Unternehmen die Ergebnisse der Rechtsberatung nicht in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren offenlegen müssen. Dem Berufsgeheimnis unterstehen allerdings nur die Korrespondenz, Gutachten und andere Dokumente im Zusammenhang mit der rechtsberatenden Tätigkeit.
Grundanliegen der Totalrevision des VVG sind die Anpassung des Versicherungsvertragsrechts an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes. Der Gesetzesentwurf sorgt für eine Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und jenen der Versicherungsunternehmen andererseits.
Umfassende Änderungen des Eisenbahngesetzes auf den 1.1.2010 führen zu Verordnungsänderungen auf Stufe Bundesrat und damit zur neuen Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV). In dieser Verordnung werden u.a. die Vorgaben für die Ausstellung und den Entzug der Führerausweise, die Massnahmen bei Dienstunfähigkeit und für die Datenbank geregelt, welche bisher in der Verordnung des UVEK in der VTE enthalten waren. Die Fahrberechtigung besteht aus dem durch die Behörde ausgestellten Führerausweis, welcher die persönlichen Grunddaten und die Kategorie enthält, sowie die durch die jeweilige Eisenbahnunternehmung ausgestellte zugehörige Bescheinigung, auf welcher die effektiven Fahrkompetenzen wie Infrastrukturnetze und Triebfahrzeugkenntnisse aufgeführt werden. Der Ausweis wird durch das BAV ausgestellt und hat neu eine Gültigkeit von 10 Jahren. Mit der Aufnahme der Betriebsvorschriften in die Prüfungsinhalte der VTE kann die seit dem 1.1.2006 ausstehende Ausstellung der Führerausweise für die Triebfahrzeugführenden der Strassenbahnen vollzogen werden. Neu werden die Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen im Sinne der Gleichstellung in die Ausweispflicht aufgenommen.
Le protocole signé le 18 septembre 2009 et modifiant la convention mexicano-suisse contre les doubles impositions de 1993 introduit des adaptations de la convention à la situation sur le plan bilatéral. Suite aux engagements pris par la Suisse en mars 2009 dans le contexte des travaux du G 20, le Mexique n'était plus disposé à maintenir des solutions en matière d'entraide administrative qui ne correspondraient donc pas au standard de l'article 26 du Modèle de convention de l'OCDE. Les solutions contenues par ailleurs dans ce protocole répondent aux préoccupations des deux parties et sont le résultat de concessions réciproques. Elles ont évité une dégradation possible des relations fiscales bilatérales et contribuent ainsi à garantir la sécurité du droit pour l'économie suisse prise dans son ensemble.
Am 31. August 2009 wurde mit Norwegen ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der dazugehörige Briefwechsel unterzeichnet. Das vorgeschlagene Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zusätzliche Revisionspunkte betreffen die Reduktion der erforderlichen Beteiligungshöhe für die Anwendung des Nullsatzes auf Dividenden von 20 auf 10 Prozent sowie die Einführung eines beschränkten Besteuerungsrechts des Quellenstaates für Ruhegehälter. Weiter sieht das vorgeschlagene Änderungsprotokoll eine Meistbegünstigungsklausel zugunsten der Schweiz betreffend die Einführung einer Schiedsgerichtsbestimmung vor.
Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009, den Vorbehalt der Schweiz hinsichtlich des Informationsaustausches nach dem OECD-Musterabkommen zurückzuziehen, hat Grossbritannien die Schweiz um die Aufnahme von Verhandlungen angefragt, um eine Bestimmung über die neue schweizerische Amtshilfepolitik in Steuersachen ins Abkommen einzufügen. Im Zuge dieser Nachverhandlungen wurde das Änderungsprotokoll auf Begehren der Schweiz hin zudem mit einer Schiedsgerichtsklausel ergänzt. Die neue Bestimmung über den Informationsaustausch entspricht dem OECD-Standard. Mit der Aufnahme einer Schiedsgerichtsklausel wurde der einzigen Gegenforderung der Schweiz entsprochen, da die am 22. Dezember 2008 in Kraft getretene letzte Änderung des Abkommens mit Grossbritannien bereits sehr vorteilhafte Lösungen einfügte.
Die Bedingungen für die Heimabgabe der Ordonnanzwaffen, die Überlassung zu Eigentum und die leihweise Abgabe im Rahmen des ausserdienstlichen Schiesswesens sowie an Jungschützen sollen optimiert werden. Die Revision betrifft die Verordnung vom 5. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen, die Verordnung des VBS vom 9. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen und die Verordnung des VBS vom 11. Dezember 2003 über das Schiesswesen ausser Dienst.
Die Verordnung enthält Bestimmungen zum räumlichen Geltungsbereich, zum Begriff des Finanzintermediärs im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 GwG sowie zur Berufsmässigkeit.
Die Gesetzesrevision beinhaltet die notwendigen Änderungen für den Wechsel von der Besteuerung des Grundstückgewinns nach der absoluten Methode zur relativen Methode. Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Die vorgeschlagene Änderung lässt den steuerpflichtigen Personen aber die Möglichkeit, ganz auf den Steueraufschub zu verzichten.
Mit dem Agrarabkommen mit der EG und zur Sicherstellung eines hindernisfreien grenzüberschreitenden Warenverkehrs besteht die Notwendigkeit der Gleichwertigkeit der Produkte aus biologischer Produktion. Damit verbunden ist der periodische Nachvollzug der Änderungen der EG Bio-Verordnung. Auch auf das Jahr 2010 hin stehen wieder diverse Anpassungen materieller Natur und eine teilweise redaktionelle Überarbeitung an.
Das am 18. September 2009 unterzeichnete Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens von 1993 zwischen dem Grossherzogtum Luxemburg und der Schweiz sieht Anpassungen des Abkommens an die bilaterale Situation vor. Im Zuge der Verpflichtungen, welche die Schweiz im März 2009 am Rande der Arbeiten des G-20-Gipfels einging, beschloss sie, mit Luxemburg sofort Verhandlungen aufzunehmen, um eine OECD-kompatible Bestimmung zum Informationsaustausch in ihre Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Diese Revision wurde insbesondere dazu genutzt, die Bestimmungen zu den Dividenden der aktuellen Entwicklung der Schweizer Abkommenspolitik anzupassen und eine Schiedsgerichtsklausel einzuführen. Das revidierte Abkommen wird zweifellos zum weiteren Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.
Die AEV regelt die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wozu auch die Zuteilung und Verwaltung der Zollkontingente gehört. Wo möglich sollen die Abläufe in diesem Bereich mit elektronischen Hilfsmitteln vereinfacht werden. Zu diesem Zweck wurde den Kundinnen und Kunden die Applikation AEV14online via Internet zur Verfügung gestellt. Der Gebrauch der Anwendung soll im Grundsatz als obligatorisch erklärt werden, so dass das Spar- und Verbesserungspotential dieser E-Government-Lösung voll ausgenutzt werden kann. Die Weiterentwicklung der Informatikanwendungen für die Zollanmeldungen (e-dec) und bei der Zuteilung und der Verwaltung von Zollkontingentsanteilen erfordern auch Anpassungen der Verordnung. Schliesslich sollen einzelne Bestimmungen präziser abgefasst werden, damit Unsicherheiten im Vollzug möglichst vermieden werden können.
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der EHB-Verordnung wird in Erfüllung des Auftrages zur Umsetzung des Corporate Governance Berichtes des Bundesrates die EHB-Verordnung mit den vom Bundesrat definierten 39 Leitsätzen in Übereinstimmung gebracht.
Der Regierungsrat hat vom Konzept für den öffentlichen Regionalverkehr im Kanton Thurgau für die Jahre 2010 bis 2015 Kenntnis genommen und schickt es in die Vernehmlassung. Vorgesehen ist ein Ausbau des Angebots auf den Bahn- und Buslinien bis 2015 um rund zehn Prozent. Erreicht wird dies hauptsächlich durch die Ausdehnung des Halbstundentaktes bei den Bahnen und durch Verdichtungskurse bei den Buslinien.
Das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Übereinkommen ist die bisher einzige internationale Konvention, die sich mit Computerkriminalität befasst. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Es werden zwei Anpassungen im Bereich des Strafgesetzes sowie des Rechtshilfegesetzes vorgeschlagen.
Am 21. August 2009 wurde mit Dänemark ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Revisionsprotokoll sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zusätzliche Revisionspunkte umfassen die Einführung einer Residualsteuer von 15 Prozent auf Dividenden mit Nullsatz für Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen und Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie die Einführung eines Besteuerungsrechts des Quellenstaates für Ruhegehälter mit Besitzstandswahrung in gewissen Fällen. Weiter wird das Abkommen nach dem Revisionsprotokoll um eine Schiedsgerichtsklausel und einer Bestimmung über die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen an die Vorsorge ergänzt. Das vorliegende Protokoll sowie das Protokoll vom 11. März 1997 wurden mit Briefwechsel vom 22. September 2009 auf die Färöer Inseln ausgedehnt. Diese Ausdehnung tritt zusammen mit dem vorliegenden Protokoll in Kraft.
In der Hauptsache sollen die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen aktualisiert sowie kognitive Mindestanforderungen in die Verordnung aufgenommen werden.