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Die Eidg. Räte haben am 24. März 2006 eine Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) verabschiedet (Referendumsvorlage BBl 2006 3547). Die Referendumsfrist ist unbenutzt verstrichen. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Revision ist nun das Verordnungsrecht anzupassen. Die Änderungen sind zwar überwiegend technischer Natur, aber dennoch bedeutsam für die Praxis, insbesondere in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft. Aus diesem Grund wird eine Anhörung nach Artikel 10 Vernehmlassungsgesetz (SR 172.061) durchgeführt. Die im Artikel 11 des revidierten DSG vorgesehenen Datenschutzzertifizierungen erfordern ebenfalls gewisse Umsetzungsbestimmungen. Da es sich dabei um eine vollständig neue Materie handelt, soll dazu eine eigene Verordnung erlassen werden. Diese Verordnung regelt namentlich die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sowie die Minimalanforderungen, denen die Datenschutzzertifizierung von Organisation und Verfahren bzw. von Produkten (Programmen und Systemen) genügen müssen. Weder der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte noch eine andere staatliche Stelle werden selbst Zertifizierungen durchführen.
Die Revision bezweckt einen besseren Kostendeckungsgrad sowie die Erfassung sämtlicher Leistungen, die das BAZL aufgrund der nationalen und internationalen Gesetzgebung erbringt (internationale Vorschriften gelten in der Schweiz vor allem, weil sie seit dem 1. Dezember 2006 an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA teilnimmt).
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit soll universell geltende Regeln einführen, die festlegen unter welchen Umständen ein Staat und sein Vermögen der Ge-richtsbarkeit eines anderen Staates unterstellt werden können.
Die Jugendarbeitsschutzverordnung bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18. Altersjahr. Dieses Ziel gilt sowohl für Jugendliche, die sich in einer beruflichen Grundbildung befinden, als auch für solche, die bereits in der Arbeitswelt integriert sind oder in der Freizeit ihr Taschengeld aufbessern wollen.
Die Anforderungen an die Kranführerausbildung sowie die Prüfung werden praxisgerechter geregelt.
Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Kompatibilität mit der EU-Gesetzgebung.
Am 6. Oktober 2006 haben die eidgenössischen Räte das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik gutgeheissen. Es soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Die in der Zwischenzeit ausgearbeitete Verordnung regelt insbesondere den örtlichen Wirkungsbereich für die regionalpolitischen Instrumente nach den Artikeln 4 bis 7 des Bundesgesetzes, die Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gemeinden, dem Berggebiet und dem weiteren ländlichen Raum, die Anforderungen an die Abrechnung mit den Kantonen sowie die Finanzaufsicht.
Mit der vom Parlament am 6. Oktober 2006 beschlossenen Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz wird neu die Förderung von Pärken von nationaler Bedeutung durch den Bund gesetzlich geregelt. Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Förderungen der Errichtung des Betriebs und der Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung.
Der Volksinitiative soll eine Änderung des Strafgesetzbuches, die auf eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfristen abzielt, entgegengestellt werden. Den von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstext erachtet der Bundesrat zur Erreichung der damit angestrebten Ziele für untauglich.
Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (04.444 Obligatorische Bedenkfrist und Artikel 111 ZGB) ausgearbeiteten Vorentwurf beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, die obligatorische Bedenkfrist von zwei Monaten bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren abzuschaffen. Gemäss dem vorgeschlagenen Gesetzestext kann das Gericht wie bisher die Ehegatten nötigenfalls in mehreren Sitzungen anhören.
Nachträgliches Schaffen einer klaren und dauerhaften Verfassungsgrundlage für die im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom Parlament am 24. März 2006 beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung von Gewalt bei Sportanlässen (Hooliganismus). Geplant ist die Ergänzung des Artikels 68 (sog. Sport-Artikel) mit einem neuen Absatz 4 BV.
Die geltende Verordnung ist an die Neuerungen der Gesetzgebung, an die Erfahrungen aus den ersten Jahren der Aufsichtstätigkeit der ESBK und an die revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundring (FATF / GAFI) anzupassen.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt im Rahmen einer Anhörung die Neuordnung des Fahrlehrerrechts im Zusammenhang mit der neuen Berufsausbildung zur Diskussion.
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 von der Nationalen Strategie „eHealth“ Kenntnis genommen, die er am 18. Januar 2006 in Auftrag gegeben hatte. Unter „eHealth oder „Elektronischen Gesundheitsdiensten“ versteht man den integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmer im Gesundheitswesen. Gemäss dem Bundesrat soll „eHealth“ dazu beitragen, der Schweizer Bevölkerung den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Nach dem Entwurf zu einem Patentanwaltsgesetz ist das Führen bestimmter Berufsbezeichnungen nur Personen mit nachgewiesener Berufsqualifikation gestattet. Damit kann die fachliche Befähigung sichergestellt und Transparenz beim Dienstleistungsangebot geschaffen werden.
Der Entwurf zu einem Bundespatentgerichtsgesetz sieht die Schaffung eines nationalen Spezialgerichts vor, das bei Streitigkeiten in Patentsachen allein zuständig ist. Es gewährleistet als Vorinstanz des Bundesgerichts das erforderliche Fachwissen und einen effektiven Rechtsschutz für Erfindungen.
Ratifikation des von der UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 verabschiedeten "Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen". Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.
Das von der UNESCO-Generalkonferenz am 17. Oktober 2003 verabschiedete "Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes" soll von der Schweiz ratifiziert werden. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen und die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern.
Mit dieser Revision soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch ein zusätzliches Instrument, das Cassis-de-Dijon-Prinzip, ergänzt werden. Im Rahmen der THG-Revision werden auch die im schweizerischen Produkterecht zur Zeit bestehenden Abweichungen vom in der EG geltenden Recht überprüft und im Dokument mit dem Titel „Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht“ zur Diskussion gestellt.
Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung FRONTEX. Hierzu ist das Zollgesetz vom 18. März 2005 (ZG) anzupassen.
Das geltende Bundesgesetz vom 20. März 1981 soll an die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung angepasst werden.
Die heutige gesetzliche Regelung in Art. 57 Abs. 2 RVOG genügt den Anforderungen an ein schlankes und effizientes Kommissionenwesen nicht mehr. Die neu vorgesehene, schlanke gesetzliche Regelung sieht Bestimmungen über den Zweck, die Voraussetzung zur Bildung oder die Einsetzung ausserparlamentarischer Kommissionen vor. Verankert werden eine Pflicht zur periodischen Überprüfung der Kommissionen auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung sowie eine Offenlegung der Interessenbindungen und der Entschädigungen. Die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sollen dadurch zu einer dauernden Straffung des Kommissionenwesens und zu vermehrter Transparenz führen.
Der Chef des Eidg. Finanzdepartements, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, hat heute eine Anhörung eröffnet zu fünf ergänzenden Vorschlägen, welche die Umsetzung der revidierten Empfehlungen des GAFI (Groupe d'action financière / Finacial Action Task Force FATF) betreffen. Merz setzt damit einen Entscheid der Landesregierung vom 29. September 2006 um.
Unterbreitet werden neue oder revidierte Verordnungen zum Entwurf des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG), der vom Bundesrat am 6.9.06 verabschiedet wurde und zurzeit im Parlament behandelt wird. Das GeoIG soll zusammen mit den dazugehörigen Ausführungsverordnungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Das Medizinalberufegesetz (MedBG) wurde mit der Schlussabstimmung vom 23. Juni 2006 gutgeheissen und tritt (mit Ausnahme des Teils zum Register, Artikel 51 ff. MedBG) voraussichtlich auf den 1. September 2007 in Kraft. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung der eidgenössischen Diplome und der Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel, sowie im Zusammenhang mit der Weiterbildung und der Akkreditierung der Weiterbildungsgänge musste eine entsprechende Verordnung erarbeitet werden, welche gleichzeitig mit dem MedBG in Kraft gesetzt werden soll.
Die Schweiz unterhält mit der Türkei enge wirtschaftliche Beziehungen, die auf einem im Jahre 1992 in Kraft getretenes Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der Türkei, einem Investitionsschutzabkommen vom 3. März 1988 und einem Handelsabkommen vom 13. Dezember 1930 beruhen. Angesichts seiner Wachstumsprognosen bietet der türkische Markt unserer Wirtschaft ein erhebliches Exportpotential. Aktuell beträgt der jährliche Wert der von der Schweiz nach der Türkei exportierten Güter und Dienstleistungen 2 Milliarden Schweizer Franken. Rund die Hälfte dieser Exporte entfällt auf die Chemie- und Pharmaindustrie, 30 Prozent davon ist der Maschinenindustrie zuzurechnen (insbesondere den Textilmaschinen). Aus der Sicht der Türkei stellen sich die Importe aus der Schweiz auf den 8. Rang aller ausländischen Lieferanten. Im Jahre 2004 nahm die Schweiz bezüglich der Direktinvestitionen den 6. Rang unter den ausländischen Investoren ein. Im Oktober 2006 wurden die 1986 begonnenen Verhandlungen zu einem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen des Einkommens von Erfolg gekrönt und führten zur Paraphierung eines solchen Abkommensentwurfes. Das Abkommen wurde schliesslich am 22. Mai 2008 unterzeichnet. Dieses Abkommen enthält Bestimmungen, die einen wirksamen Schutz gegen Doppelbesteuerungen gewährleisten, was für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern sehr förderlich sein wird.