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Ein erster Teil der Revision mit Massnahmen zur Kostensenkung sowie einer Beitragssatzerhöhung soll 1999 in Kraft treten; ein zweiter Teil mit weiteren Massnahmen, auch einem beschränkten Leistungsausbau, im Jahre 2002. Die 4. IV-Revision wird zeitlich mit der 6. EO-Revision und der Mutterschaftsversicherungs-Vorlage verknüpft und in einem finanziellen Zusammenhang mit diesen Vorlagen behandelt.
Der Bundesrat will die vielfach langwierigen Verfahren für die Bewilligung von Infrastrukturbauten vereinfachen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen betreffen das Entscheidverfahren für Projekte in den Bereichen Eisenbahn, Grenzkraftwerke, elektrische Anlagen, Trolleybusunternehmungen, Rohrleitungen, Binnenschiffahrt, Militär und Luftfahrt.
Mit den subsidiären Sicherungseinsätzen sollen die zivilen Behörden dann unterstützt werden, wenn ihre Mittel nicht mehr ausreichen.
Der Bundesrat will im Bundesgesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen ein verbindliches CO2-Reduktionsziel festlegen: 10% weniger CO2 bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990.
Um für die Sanierung des Bundeshaushaltes den notwendigen Druck zu erzeugen, soll in den Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung, gewissermassen präventiv, der Haushaltsausgleich verankert werden. Der Finanzhaushalt soll bis ins Jahr 2001 ins Lot gebracht werden.
Der vorgeschlagene neue Artikel 24decies der Bundesverfassung beauftragt den Bund mit dem Erlass von Vorschriften über den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen. Dabei soll der Bund für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit sorgen.
Der Bundesrat stellt den Informationsauftrag der Volkszählung in einem Bericht vor. Er legt für die Volkszählung als 'Strukturerhebung Schweiz' die Ziele, den Nutzen, die Inhalte und die Notwendigkeit dar. Der Bericht erörtert die Funktionen der Volkszählung für die öffentliche Hand, für Wirtschaft, Wissenschaft und Statistik. Er beurteilt die bisher erhobenen Merkmale und ihre Verwendung aus der Perspektive von Aufwand und Nutzen. Darauf aufbauend werden inhaltliche und methodische Grundprinzipien für die Volkszählung 2000 formuliert und der Datenkatalog abgeleitet.
Die vier bundeseigenen Rüstungsunternehmen sollen in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach privatem Recht umgewandelt werden können.
Der Bundesrat will den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die zwei alternativen Vorlagen sehen Erleichterungen für Holdings sowie für kleine und mittlere Unternehmungen vor. Zur Diskussion stehen u. a. die proportionale Gewinnsteuer, die Verlustverrechung im Konzern und eine höhere Freigrenze bei Emissionsabgaben.
Die Vorlage besteht aus mehreren Teilen, die alle zur Verbesserung der Strafverfolgung beitragen sollen. Nebst weiteren Elementen sollen vor allem in Fällen von organisiertem Verbrechen, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität die Ermittlungen auf Bundesebene zentral geführt werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen mithelfen, die Stagnation der Tourismuswirtschaft zu durchbrechen und der Branche dort Unterstützung zu geben, wo noch Förderungslücken bestehen.
Das Protokoll zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und zu fördern und zwar unter Einhaltung des Landesrechts jeder beteiligten Vertragspartei.
Ziel dieses Massnahmenpakets ist, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Zudem besteht die Absicht, Fahrzeugimport und -handel weiter zu liberalisieren.
Der Bundesrat beschränkt sich darauf, die bisherigen Höchstzahlen für das kommende Kontingentsjahr weiterzuführen.
Die Bahnreform soll den öffentlichen Verkehr und dabei vor allem den Schienenverkehr den heutigen Anforderungen anpassen und die Wettbewerbsposition der Bahnen verbessern. Sie stellt das Instrumentarium zur Verfügung, um die politischen und unternehmerischen Funktionen besser zu trennen, den unternehmerischen Handlungsspielraum zu erweitern und Wettbewerbselemente ins Bahnsystem einzuführen. Zudem soll mit der Bahnreform die Frage der Entschuldung der SBB gelöst werden.
Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates im Rahmen der Aufklärung des Schicksals von Vermögenswerten der Holocaust-Opfer in der Schweiz.
Das vorliegende Modell eines neuen Finanzausgleichs soll die ineffiziente, unübersichtliche und kostenintensive Verflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströmen zwischen Bund und Kantonen entwirren. Bund und Kantone erhalten stufengerechte Aufgaben, die Kantone werden finanziell gestärkt und ihr Handlungsspielraum wird beträchtlich erweitert.
Mit der vorgesehenen Änderung sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine nachhaltige Finanzierung der Abwasser- und Abfallanlagen geschaffen werden. Anstelle von Bundessubventionen soll das Verursacherprinzip mit kostendeckenden Gebühren treten.
Bei der Unidroit-Konvention handelt es sich um einen Staatsvertrag, der die Bedingungen für die Rückgabe bzw. Rückführung von gestohlenen bzw. rechtswidrig ausgeführten Kulturgütern sowie den Mechanismus des Verfahrens festlegt. Er ist direkt anwendbar und bedarf keiner innerstaatlichen Durchführung in gesetzgeberischer Hinsicht.
Ziel der Gesetzesrevision ist, das schweizerische Recht unter Wahrung des heute erreichten Schutzniveaus auf eine moderne Grundlage zu stellen, die insbesondere auch unserer Situation als bedeutendem Standort der chemischen Industrie gerecht wird. Eine Anpassung an die in Europa geltenden Vorschriften steht dabei im Vordergrund, was eine Abkehr von den heutigen fünf Giftklassen des Giftgesetzes bedingt.
Ziel der Revision von Art. 42bis der Bundesverfassung und des Finanzhaushaltsgesetzes ist der Abbau des Fehlbetrages der Bilanz und damit der Bundesverschuldung.