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Die Schweiz passt ihre gesetzlichen Grundlagen für Medizinprodukte den Entwicklungen in der EU an (neue Medizinprodukte-Regulierung). Dies erforderte eine Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) und des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 810.30). Basieren auf die Gesetzesänderungen wird eine neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika erarbeitet und die Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten angepasst.
Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 ermöglichte paritätisch getragene Globalbeträge, auf deren Grundlage die Universität die notwendigen Entwicklungs- und Ausbauschritte einleiten und umsetzen konnte. Die partnerschaftliche Trägerschaft der beiden Basel stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der ältesten Universität der Schweiz dar. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Leistungsauftragsperiode 2018–2021 wurden Themen zur nachhaltigen Erneuerung der bikantonalen Trägerschaft identifiziert. Zur daraus resultierenden Teilrevision des Universitätsvertrags führen beide Kantone eine öffentliche Vernehmlassung durch.
In der Schweiz gilt ein befristetes Verbot (Moratorium) für Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Dieses Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert und gilt aktuell bis am 31. Dezember 2021. Ziel der Vorlage ist es, Artikel 37a GTG so anzupassen, dass das Moratorium für vier Jahre bis neu am 31. Dezember 2025 gilt.
Die Universität, die Berner Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule sollen im Personalbereich mehr Autonomie erhalten. Zudem soll das Institut Vorschulstufe und Primarstufe der NMS Bern künftig als eigenständiges Hochschulinstitut geführt und weiterhin vom Kanton beaufsichtigt und finanziert werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bildungs- und Kulturdirektion ermächtigt, eine entsprechende Revision der drei Hochschulgesetze bis am 7. Juli 2020 in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Änderungen des FIFG betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem eine flexiblere Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen. Die Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse sowie weitere Änderungen, die jedoch lediglich formeller Art sind, gehören ebenfalls zur Vorlage.
Punktuelle Anpassungen und Ergänzungen der Verordnungen in verschiedenen Themenbereichen: Jugend und Sport, Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung, Bildung und Forschung, Organisation des BASPO und Datenschutz.
Das Parlament hat am 22. März 2019 die Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) und des Humanforschungsgesetzes (HFG) verabschiedet. Daran schliesst nun die Revision des Ausführungsrechts (Totalrevision der Medizinprodukteverordnung [MepV] und eine neue Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten [KlinV-Mep]) an.
Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register werden verschiedene bestehende Bundesgesetze punktuell angepasst, um die Voraussetzungen weiter zu verbessern, damit die Schweiz sich als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Blockchain/Distributed Ledger-Technologie (DLT)-Unternehmen weiterentwickeln kann.
Im Vordergrund der Totalrevision des Bundesgesetzes steht die Stärkung der strategischen Handlungsoptionen im Bereich der Programme zur Förderung der internationalen Mobilität und von internationalen Kooperationen zwischen Institutionen im Bildungsbereich. Weiter sind formale und begriffliche Anpassungen im Gesetz erforderlich.
Der Bundesrat hat am 21. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen eröffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Personalrecht und Energieverkauf sowie die Umsetzung von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) stellt die Grundlage dar für die Regelung der Gebühren für Dienstleistungen des Grundangebots von MeteoSchweiz. Diese seit 2007 unverändert geltenden Bestimmungen sind heute überholt. Eine Aktualisierung drängt sich auf, um neuen gesellschaftlichen Aspekten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Trends Rechnung zu tragen.
Das schweizerische Medizinprodukterecht soll aufgrund der neuen EU-Regulierung (Verordnungen zu Medizinprodukten und In-vitro Diagnostika), welche im Mai 2017 in Kraft getreten sind, angepasst werden. Auf Gesetzesstufe müssen das Heilmittelgesetz (HMG) und das Humanforschungsgesetz (HFG) angepasst werden. Die Vorlage enthält zudem punktuelle Anpassungen des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) mit dem Ziel, gewisse Aspekte im Zusammenhang mit der Angleichung an das EU-Recht horizontal, also auch für andere Produktebereiche, zu regeln.
Das Parlament hat am 18. März 2016 im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes auch die Revision des Patentgesetzes (PatG) beschlossen. Das geänderte PatG führt eine Verlängerung von sechs Monaten für ein bereits erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat oder ein neu geschaffenen pädiatrisches Schutzzertifikat ein. Ziel ist es die Forschung und Entwicklung von Kinderarzneimittel zu fördern Anschliessend wurde die Anpassung der Verordnung über die Erfindungspatente notwendig. Die revidierten Ausführungsbestimmungen legen u.a. das Erteilungsverfahren fest; d.h. welche Dokumente und Nachweise mit dem Gesuch einzureichen sind, welche Angaben registriert und veröffentlicht werden sowie welche Gebühren zu bezahlen sind.
Ziele der Revision sind die Überprüfung und Klärung der Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten der Akteure.
Die Revisionsvorlage sieht neue Regelungen zu Veranstaltungen mit Tieren, Anforderungen beim Import von Hummern (Mo Graf 15.3860), Massnahmen gegen illegale Hundeimporte (Ip Graf 14.3353), die Einführung der neuen Funktion Tierschutzbeauftragter für Tierversuche (Bericht zu Postulat Maya Graf 12.3660 «Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche»), die Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Tierversuche sowie Anpassungen im Bereich der Registrierung von Hunden vor.
Der vorliegende Entwurf für die Totalrevision der V-HFKG enthält neu insbesondere die Ausführungsbestimmungen zu den Bundesbeiträgen nach HFKG. Die in der V-HFKG bereits enthaltenen Bestimmungen betreffend Zuständigkeiten und die besonderen Bestimmungen für den Fachhochschulbereich werden beibehalten. Den Vernehmlassungsunterlagen wird ebenfalls der Entwurf der Hochschulbautenverordnung beigelegt.
Das im Jahr 2012 lancierte Programm Hightech Aargau hat wesentlich dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für die Innovations- und Standortförderung im Kanton Aargau zu verbessern. Die Dienstleistungen stossen auf eine grosse Nachfrage und bringen den Unternehmen einen Mehrwert, wie die externe Zwischenevaluation und die positiven Umfrageergebnisse zeigen. Angesichts der wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sowie der wachsenden Standortkonkurrenz kommt dem Programm in den kommenden Jahren wirtschaftspolitisch eine noch viel grössere Bedeutung zu als beim Start im Jahr 2012. Will der Kanton Aargau im Standortwettbewerb bestehen, müssen die aktuellen Anstrengungen aufrechterhalten werden. Um den äussert schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Kantons gerecht zu werden, wird schon vorab auf den ursprünglich vorgesehenen Ausbau in den Jahren 2016 und 2017 verzichtet und damit der Finanzrahmen auf dem reduzierten Niveau des Jahrs 2015 gehalten. Der Anhörungsbericht informiert über den Stand und die wesentlichen Umsetzungsergebnisse des aktuellen Programms Hightech Aargau sowie die Resultate der Zwischenevaluation. Weiter werden das wirtschaftliche und politische Umfeld beleuchtet und die Schwerpunkte und Massnahmen für die Jahre 2018-2022 dargelegt. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat für diese einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 28,7 Millionen Franken zu beantragen.
Um Inhaberinnen und Inhabern einer gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturität den Zugang zu den universitären Hochschulen zu ermöglichen, muss die Verordnung über die Ergänzungsprüfung angepasst werden, um der Zugang zur Ergänzungsprüfung auch für Fachmaturandinnen und Fachmaturanden zu öffnen.
Um den Entwicklungen der letzten Jahre sowie den in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen vorgebrachten Anliegen Rechnung zu tragen, muss das ETH-Gesetz angepasst werden. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Studiengebühren sowie potenzielle Zulassungsbeschränkungen und die wissenschaftliche Integrität.
Mit dem Bildungszusammenarbeitsgesetz (BiZG) wird dem Bundesrat das Recht eingeräumt, mit den Kantonen im Rahmen der Zusammenarbeit und der Koordination im Bildungsbereich eine Vereinbarung abzuschliessen. Damit sollen die hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes im Sinne der Verfassung gefördert und eine faktenbasierte und kohärente Bildungspolitik ermöglicht werden. Auf Basis des neuen Erlasses soll die Fortführung bereits seit Jahren bestehender gemeinsamer Vorhaben von Bund und Kantone im Sinne von Artikel 61a Absatz 1 der Bundesverfassung, wie etwa das Schweizer Bildungsmonitoring, gewährleistet und koordiniert werden. Das BiZG soll das befristete Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz (SR 410.1) ablösen.
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Der Gesetzesentwurf legt die Organisation der neuen Anstalt mit der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» fest. Das Förderorgan setzt auch in seiner neuen Rechtsform die Mission der heutigen KTI fort. Mit der Reorganisation der KTI wird die Motion Gutzwiller 11.4136 umgesetzt.
Das Parlament hat 2013 einer Revision und Verlängerung des Gesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen zugestimmt. Der Bundesrat hat in der Folge diese Änderungen bereits im März 2014 in Kraft gesetzt. Mit dem Abschluss des ersten, im Jahr 2000 gestarteten Programms zur Lärmsanierung an allen bestehenden Eisenbahnstrecken drängt sich eine umfassende Revision der Ausführungsbestimmungen auf. Einerseits werden in der revidierten Verordnung ab 2020 geltende Emissionsgrenzwerte für auf dem Schweizer Netz verkehrende Güterwagen verankert. Andererseits werden Massnahmen zur Lärmreduktion an der Fahrbahn sowie Investitonshilfen für besonders leises Rollmaterial und Ressortforschungen ermöglicht.