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Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Der 2011 beschlossene und 2015 dem revidierten Raumplanungsgesetz angepasste Richtplan bewährt sich weiterhin, stimmt aber nicht mehr durchwegs mit neueren rechtlichen und planerische Anforderungen überein. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung durch den Bund umzusetzen. Darum und im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit sind verschiedene Richtplankapitel zu aktualisieren.
Der Regierungsrat hat am 1. Juli 2021 mit dem Klimakompass den ersten Teil der kantonalen Klimastrategie verabschiedet. Der Klimawandel ist ein Querschnittthema mit direkten räumlichen Auswirkungen, die nahezu sämtliche Sachbereiche des kantonalen Richtplans betreffen. Gefordert ist eine vernetzte Herangehensweise und themenübergreifende Koordination. Zu diesem Zweck soll der Richtplan im Sachbereich H "Hauptausrichtungen und Strategien" um ein neues Kapitel "H7 Klima" ergänzt werden. Es bezeichnet die Hauptausrichtung und übergeordneten Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel im Richtplan. Damit wird eine Basis geschaffen, die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig zu erkennen und um aus einer Gesamtsicht heraus geeignete Massnahmen räumlich zu koordinieren.
Die Justizleitung und die Regierung unterstützen das vorliegende Projekt und die Realisierung des neuen Standorts für das Bezirksgericht Lenzburg am Standort Malagarain. Unter Berücksichtigung der Landstellungspflicht soll ein Neubau auf der Baurechtsparzelle der Stadt Lenzburg realisiert werden.
Für die in den Jahren 2022–2025 auszuzahlenden Beiträge für Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsmassnahmen und für die im gleichen Zeitraum anfallenden Kosten für Beratung, Bearbeitung und Management der Vereinbarungen sowie Erfolgskontrolle beantragt der Regierungsrat einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,58 Millionen Franken.
Der Kanton Aargau schneidet im Vergleich mit den anderen Kantonen bezüglich Ressourcenpotenzial unterdurchschnittlich ab. Ein wichtiger Faktor zur Stärkung des Ressourcenpotenzials ist es, die Expansion von Unternehmen zu unterstützen oder neue Unternehmen anzusiedeln. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von baureifem, marktfähigem Land. Zur Beförderung der Gebietsentwicklung sollen geeignete Grundstücke auf dem Areal Sisslerfeld erworben werden. Aufgrund des Pilotcharakters dieses Vorhabens möchte der Regierungsrat eine breite politische Diskussion ermöglichen zur Frage, ob der Kanton mittels strategischem Landerwerb die Entwicklung von Arealen aktiv fördern soll.
Die Bahninfrastruktur der S17 soll zwischen den Stationen Reppischhof und Dietikon Bahnhof doppelspurig ausgebaut werden. Dem Grossen Rat soll dafür ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 11'850'000.– als Investitionsbeitrag an den Gesamtaufwand von Fr. 47'310'000.– beantragt werden.
Den Aargauer Spitälern entstanden durch die Vorgaben von Bund und Kanton zur Bewältigung der ersten sowie zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie Ertragsausfälle sowie Zusatzkosten. Mit der Vorlage "Entschädigung der Spitäler für COVID-19-bedingte Vorhalteleistungen (Ertragsausfälle und Zusatzkosten)" sollen die Aargauer Spitäler für die angeordneten Ertragsausfälle und die Zusatzkosten rund um die Behandlung von COVID-19-Patienten während der gesamten Dauer der Coronavirus-Pandemie angemessen entschädigt werden.
Das aktuelle Raumangebot im bestehenden Polizeikommando am Standort Telli kann den Raumbedarf nicht mehr decken. Aufgrund des Personalaufwuchses und der Organisationsentwicklung entstand bei der Kantonspolizei zusätzlicher Raumbedarf. Zwecks betrieblicher Optimierung sollen zudem die umliegenden Standorte der Kantonspolizei wie die Stützpunkte Buchs und Aarau sowie weitere auf dem Stadtgebiet ausgelagerte Einheiten der Kriminalpolizei am Standort Telli zusammengeführt werden. Nebst der Zusammenführung dezentraler Einheiten aus dem Raum Aarau ist auch der Wechsel der kantonalen Staatsanwaltschaft an den Standort Telli geplant. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 64,9 Millionen Franken erforderlich.