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Am 13. Februar 2020 reichte die Grüne Landratsfraktion das Postulat "Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern" ein. An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 hat der Landrat gestützt auf den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 24. November 2020 beschlossen, dass einerseits die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer gemäss bisheriger Praxis (Hubraum und Bonus-/Malus-System gemäss Energieetikette) beibehalten und das Postulat insoweit abgelehnt, andererseits das Postulat hinsichtlich der vorgeschlagenen Aufhebung der Saldoneutralität und Prüfung von Möglichkeiten einer sinnvollen Rückerstattung eines allfälligen Malus-Überschusses an die Bevölkerung überwiesen werde. Aufgrund der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten erweist sich die Zuweisung allfälliger Malus-Überschüsse aus den Motorfahrzeugsteuern an den kantonalen Energiefonds vorliegend als die zielführendste Vorgehensweise.
Der Regierungsrat hat den Entwurf der Klimastrategie Thurgau in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Klimastrategie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt und der Abteilung Energie sowie unter Mitwirkung von weiteren betroffenen kantonalen Fachstellen ausgearbeitet. Die Klimastrategie umfasst Ziele und Handlungsfelder für alle relevanten Sektoren, in denen der Kanton Thurgau den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel vorantreiben will.
Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) wurde 2019 abgeschaltet. Damit befinden sich nun zahlreiche Gemeinden nicht mehr in einem Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk gemäss Artikel 3 Jodtabletten-Verordnung. Sie müssen aus dem Anhang der Verordnung, welcher diese Gemeinden auflistet, gestrichen werden. Da sich das KKM nach der Abschaltung zwar nicht mehr in Betrieb befindet, dieses aber trotzdem noch ein schweizerisches Kernkraftwerk ist, wird der Titel des Anhangs zu «Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk (ausgenommen sind Kernkraftwerke im Rückbau)» geändert. Somit wird der Anhang revidiert und der Titel des Anhangs präzisiert.
Der Kanton betreibt seit über einem Jahrzehnt eine aktive Energiepolitik, mit welcher er den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen im Kanton senkt. Das letzte Massnahmenprogramm, das Energiekonzept 2009, hatte einen Planungshorizont bis Ende 2020 und konnte erfolgreich umgesetzt werden.
Das vorliegende Energie- und Klimakonzept 2035 umfasst einen Zeitraum bis ins Jahr 2035. Er berücksichtigt die veränderten energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Entsprechend fokussiert das Energie- und Klimakonzept 2035 neu zusätzlich auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und behandelt diese mit den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energie gleichwertig. Das Thema Versorgungssicherheit wird in mehreren Aspekten beleuchtet.
Im Energie- und Klimakonzept 2035 zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Schutz des Klimas und für eine verbesserte Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den Revisionen der Stauanlagenverordnung (StAV), der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK), der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 u.a. Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen (BBl 2021 2321). Aufgrund dieser Gesetzesänderungen besteht Revisionsbedarf in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En), Stromversorgungsverordnung (StromVV). Gleichzeitig beantragt das UVEK weitere Anpassungen in folgenden Verordnungen: Energieverordnung (EnV), Energieeffizienzverordnung (EnEV), Energieförderungsverordnung (EnFV), Stromversorgungsverordnung (StromVV).
Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigen. Dazu sieht er zum einen vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Zum anderen soll der Ausbau der Photovoltaik und Solarthermie vorangetrieben werden, indem die Investitionen in Solaranlagen an Neubauten steuerlich abgezogen werden können und das Meldeverfahren ausgeweitet wird.
Der Rettungsschirm für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft soll zur Versorgungssicherheit der Schweiz beitragen. Das Bundesgesetz schafft eine Rechtsgrundlage, damit der Bund bei ausserordentlichen Marktentwicklungen subsidiäre Finanzhilfen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zur Verfügung stellen kann.
Der Regierungsrat hat am 1. Juli 2021 mit dem Klimakompass den ersten Teil der kantonalen Klimastrategie verabschiedet. Der Klimawandel ist ein Querschnittthema mit direkten räumlichen Auswirkungen, die nahezu sämtliche Sachbereiche des kantonalen Richtplans betreffen. Gefordert ist eine vernetzte Herangehensweise und themenübergreifende Koordination. Zu diesem Zweck soll der Richtplan im Sachbereich H "Hauptausrichtungen und Strategien" um ein neues Kapitel "H7 Klima" ergänzt werden. Es bezeichnet die Hauptausrichtung und übergeordneten Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel im Richtplan. Damit wird eine Basis geschaffen, die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig zu erkennen und um aus einer Gesamtsicht heraus geeignete Massnahmen räumlich zu koordinieren.