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Die Verordnung über den schulzahnärztlichen Dienst (RB 10.1425) und die Verordnung über den schulärztlichen Dienst (RB 10.1421) entstanden in den 70er Jahren, sind veraltet und bedürfen dringend einer Erneuerung.
Eine Projektgruppe erarbeitete in vier Sitzungen einen Vorschlag für die Totalrevision der Verordnung über den schulzahnärztlichen Dienst (RB 10.1425) und der Verordnung über den schulärztlichen Dienst (RB 10.1421). Beide Verordnungen sollen aufgehoben und durch eine Ergänzung in der Schulverordnung ersetzt werden.
Der Kanton Uri soll dem Konkordat HarmoS beitreten. Ein Beitritt bedingt Anpassungen im Schulgesetz bezüglich der Dauer der obligatorischen Schule.
Das Wallis hat entschlossen auf Wissen gesetzt, indem es sich stark in mehreren Hochschul- und Forschungsbereichen engagierte, denen in Zukunft eine Schlüsselstellung zukommt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Bildung und Forschung sind die bedeutendsten Ressourcen unseres Landes; es geht darum, in diese zukunftsträchtigen Bereiche zu investieren.
Die Totalrevision des GWA verfolgt mehrere Zwecke. Sie ist eine Antwort auf die zahlreichen während der vergangenen Jahre vorgelegten und in den meisten Fällen angenommenen parlamentarischen Interventionen; sie hat zum Zwecke, die Ausübung der politischen Rechte zu modernisieren und die Lücken in der gegenwärtigen Gesetzgebung zu schliessen. Schliesslich bietet eine Totalrevision auch Gelegenheit zu einer Überprüfung gewisser Grundsätze bezüglich der Modalitäten des Wahlrechts oder sogar der Wahlsysteme; dies jedoch unter der Bedingung, dass die Änderungen dazu dienen, die demokratischen Rechte zu stärken oder deren Ausübung effizienter zu machen.
Die Bedeutung, die der Sport in unserer Gesellschaft einnimmt, ist in den letzten Jahrzehnten immer grösser geworden, sodass die Schaffung eines solchen Gesetzes heute unentbehrlich scheint. Das Gesetz will die Vision der sportlichen und körperlichen Aktivitäten eine Grundlage schaffen, damit unser Kanton den künftigen Anforderungen in diesem Bereich gerecht wird.
Das RDB-Projekt gilt als einer der Schlüssel zur digitalen Transformation des Staates Wallis und bringt wichtige bereichsübergreifende Änderungen bei der Arbeitsweise des Staates Wallis mit sich. Konkret wird es mit dem Projekt möglich sein, dass die Dienststellen Daten untereinander austauschen. Die Datenverwaltung bewegt sich in einem rechtlich genau geregelten Rahmen, namentlich dem GIDA (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung). Daher muss die Schaffung eines Rechtsinstruments zur Unterstützung gemeinsamer Daten auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen. Zur Erinnerung: Im GIDA wird für die Verwaltung oder Bearbeitung von schützenswerten Daten eine formelle Rechtsgrundlage vorausgesetzt.
Andererseits verlangen die gesetzlichen Grundlagen des Bundes betreffend Schaffung, Verwaltung und Nutzung von Daten aus bereichsübergreifenden Registern nach einer Verankerung im kantonalen Recht. Zur Verbesserung der Datenqualität muss schliesslich das Zusammenarbeitsmodell (auf operativer und wirtschaftlicher Ebene) zwischen den Dienststellen in einer Gesetzesgrundlage verankert werden, in der die Zuständigkeiten festzuhalten sind.