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Der Kanton Aargau setzt die Agrarpolitik des Bundes um und gewährt Betrieben, die besondere ökologische Anforderungen erfüllen, finanzielle Abgeltungen. Zu diesen Anforderungen zählen Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsmassnahmen. Die Umsetzung solcher Massnahmen erfolgt im Kanton Aargau unter dem Programmnamen Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft, "Labiola". Zuständig dafür sind die Departemente Finanzen und Ressourcen sowie Bau, Verkehr und Umwelt.
Mit dem Verpflichtungskredit werden die Auszahlungen im Programm "Labiola" für die Jahre 2016–2024 gesichert. Mit dem Anhörungsbericht zur Finanzierung des Programms "Labiola" schlägt der Regierungsrat ein Verpflichtungskredit mit einem Kantonsanteil von 13,5 Millionen Franken vor. Das entspricht 10 % der Gesamtkosten, die restliche Summe wird vom Bund getragen. Für die Gemeinden entstehen keine Kosten. Die Bewilligung dieser Kreditkompetenzsumme liegt in der Zuständigkeit des Grossen Rats und unterliegt dem Ausgabenreferendum. Gemäss § 66 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau ist vor dem Beschluss eine Anhörung durchzuführen.
Der Bundesrat hat das schweizweite Verbot des Kitesurfens per 15. Februar 2016 aufgehoben. Weil die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese das Kitesurfen zum Schutz wichtiger Rechtsgüter sowie zur Wahrung öffentlicher Interessen auf ihren Gewässern verbieten.
Da sich das Kitesurfen nicht mit dem Natur- und Vogelschutz verträgt sowie aus Gründen der Sicherheit, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, diese Sportart auf dem Hallwilersee zuzulassen. Auch die übrigen Gewässer im Kanton Aargau eignen sich nicht dafür. Daher wird eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vorgeschlagen.