Aufbauend auf die neuen Regelungen zur Kreislaufwirtschaft im Umweltschutzgesetz (USG) sollen CO2-Absenkpfade für Gebäude, Anlagen etc. definiert werden, so dass es attraktiv wird, weniger (Neu)material zu verwenden, Bau- und Werkstoffe deutlich klimaverträglicher zu produzieren und die Kreisläufe dort zu schliessen, wo die Gesamtökobilanz positiv ist.