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Instrumentenmix zum Abbau der Hürden und Beschleunigung der Transformation

1.
Freihandelsabkommen müssen neu umfassende ökologische und soziale Anreize und Bedingungen enthalten oder gekündigt werden. Mit dem Grenzsteuerausgleich (siehe sektorübergreifende Instrumente) und der Negativemissionspflicht (siehe unten) müssen die Handelsabkommen ohnehin neu verhandelt werden.
2.
Auf importierten Gütern soll eine Abgabe auf die grauen Treibhausgase in der Höhe der Klimaschadenskosten eingeführt werden (siehe Sektorübergreifende Instrumente und Finanzierung).
3.
Eine vorgezogene Entsorgungsgebühr für alle Kunststoffe in der Höhe der Vollkosten der Entsorgung über Carbon Capture & Storage (CCS) wird bei inländischer Produktion und an der Grenze erhoben. Die Erträge fliessen ins Kunststoffrecycling und in CCS bei allen Kehrichtverbrennungsanlagen, und die vorgezogene Abgabe trägt zu Minderverbrauch bei.
4.
Emissionsdeklaration, Lieferkettenregulierung und freiwillige Systeme wie die Science Based Target Initiative (SBTi) müssen Hand in Hand gehen und es für Unternehmen und Produktionsländer attraktiv machen, die Dekarbonisierung aktiv voranzutreiben.
5.
Aufbauend auf die neuen Regelungen zur Kreislaufwirtschaft im Umweltschutzgesetz (USG) sollen CO2-Absenkpfade für Gebäude, Anlagen etc. definiert werden, so dass es attraktiv wird, weniger (Neu)material zu verwenden, Bau- und Werkstoffe deutlich klimaverträglicher zu produzieren und die Kreisläufe dort zu schliessen, wo die Gesamtökobilanz positiv ist.
6.
Basierend auf dem Umweltschutzgesetz sollen das Recht auf Reparatur, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Reparaturmaterial, der Reparaturindex, die Verpflichtung zur Demontierbarkeit und die Verlängerung der Garantiefristen verpflichtend eingeführt werden.
7.
Gemeinden werden unterstützt, betreute Ausleih- und Reparaturlokale zu schaffen.
8.
Der Bund unterstützt eine bestehende oder neue Internetplattform, welche die effektive Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkten durch Crowd-Erfahrung erfasst.
9.
Die Neuwertabgabe entspricht einer schrittweise steigenden Abgabe (keine Abgabe, wenn Produkt repariert oder zweitgenutzt werden kann; steigende Abgabe, wenn Güter aus Recyclingmaterial hergestellt werden; höchste Abgabe, wenn Güter aus neuen Rohstoffen hergestellt werden). Die Einnahmen werden zur Förderung von Reparaturen eingesetzt.

Industrie/Abfälle

Zielvorstellung der Transformation

Die schweizerische Industrie produziert CO2 frei [CO2-frei]. Sie importiert Güter mit tiefem CO2-Gehalt (Graue Emissionen). Die meisten Produktionsschritte sind elektrifiziert. Einige wenige Prozessschritte, die auf offene Flammen oder auf einen Energieträger mit einem Kohlenstoff-Anteil angewiesen sind (z.B. Oberflächenbehandlungen) werden mit synthetischem Wasserstoff oder synthetischem Erdgas betrieben. Die Nachfrage dafür beträgt aber nicht mehr als 1.5 TWh/a (1/10 des aktuellen Prozesswärmebedarfs). Unternehmen, die grossen Bedarf an Wasserstoff haben, werden in Wasserstoff-Hotspots angesiedelt. Diese Hotspots sind mit dem europäischen Wasserstoffnetz verbunden.
Wichtige Grundstoffe mit heimischer Rohstoffbasis (v.a. Zementindustrie) werden in der Schweiz produziert, die Zementhersteller und auch die Kehrichtverbrennungsanlagenbetreiber lagern das dabei produzierte CO2 in permanenten Tiefenlagerstätten im In- und Ausland ein.
Technische Treibhausgase (wie SF6) tragen kaum mehr zur Treibhausgasbilanz der Schweiz bei und verbleibende Restemissionen werden durch CO2-Entfernung ausgeglichen.

Wichtige Hürden der Transformation

Nicht-fossile Alternativen (z.B. Wasserstoff) sind im Vergleich zu fossilen Brennstoffen oft teurer.
Der Einkauf von Vorstufenprodukten und Rohstoffen mit tieferem CO2-Fussabdruck ist oft teurer gegenüber heutigen klimabelastenden Produkten.
Oft ist nicht klar, welche grauen Emissionen in einem Vorprodukt enthalten sind.
Die Kostenkalkulation verlangt, dass auch auf Emissionsmehrkosten eine Marge aufgeschlagen wird. Dadurch wird das Produkt von Prozessschritt zu Prozessschritt immer teurer. Am Ende ergibt das einen Marktnachteil für die Schweizer Industrie.
Bestehende Produkte werden nur selten klimafreundlicher ausgestaltet. Denn das eiserne Gesetz in der Produktion ist: “Never touch a running system”. Die Gründe dafür sind vielfältig: Grundsätzlich kann mit dem bestehenden Produktions-Setup die Kundschaft zufrieden gestellt werden. Etwas daran zu ändern, bedeutet Unsicherheit und führt oft zu Mehrkosten. Wird ein Produkt überarbeitet, verändern sich allenfalls die Produkteigenschaften, was Reklamationen nach sich ziehen kann. Zudem ist die Zeit der Verfahrensentwicklung die knappste Ressource in der Produktion. Prozessveränderungen sind zeitaufwändig, da danach viele Produkteprüfungen vorgenommen werden.
Energetisches Know-how ist oft nicht die wichtigste Kernkompetenz der Produktionsverantwortlichen. Deshalb werden Klimaschutzmassnahmen hinten angestellt.
Wer bestehende Anlagen, die noch gut funktionieren, durch klimafreundlichere Alternativen ersetzen will, muss diese über eine kurze Laufzeit abschreiben. Deshalb wird die bestehende Anlage nicht ersetzt.
Klimaschutzinvestitionen konkurrieren mit anderen möglichen Investitionen um die Realisierung. Sind die Investitionsmittel beschränkt und weisen andere Investitionen eine bessere Rendite auf, werden Klimaschutzmassnahmen nicht umgesetzt.
Das Wirtschaftsleben ist kurzlebig. Investitionen, die über mehr als fünf Jahre abgeschrieben werden müssen, sind trotz gegebener Rentabilität nicht umsetzbar, weil nicht bekannt ist, ob die Produktion länger als fünf Jahre garantiert ist.
Die Bereitschaft zur Elektrifizierung von Produktionsprozessen bedingt Vertrauen in die Sicherheit der Versorgung mit nachhaltigem, unterbruchsfreiem und günstigem Strom.
Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementproduzenten produzieren CO2; sie haben aber keine Verpflichtung zur CO2-Entfernung. Die Mehrkosten können sie nicht auf die Kundschaft abwälzen.
Wird CO2 aus Abfallverbrennung und Zementproduktion in reiner Form durch die Betriebe bereitgestellt, besteht keine Infrastruktur, um dieses CO2 kostengünstig zu lagern.
Wer bei der Dekarbonisierung auf Synfuels setzen will/muss, sieht sich mit hohen Preisen konfrontiert, die im Produkt ev. nicht refinanziert werden können. Zudem sind Synfuels in den kommenden zehn Jahren nur beschränkt verfügbar.

Instrumentenmix zum Abbau der Hürden und Beschleunigung der Transformation

1.
Die Treibhausgasabgabe und der Grenzsteuerausgleich aus den sektorübergreifenden Instrumenten sind hier besonders wichtig, weil Preissignale bei Unternehmen stärker berücksichtigt werden als z.B. bei Haushalten. Auch die Instrumente bei den Konsumgütern beschleunigen die Transformation in der Industrie.
2.
Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementproduzenten sind über Branchenvereinbarungen verpflichtet, ihre CO2-Emissionen über Carbon Capture & Storage (CCS) abzuscheiden und sicher zu lagern.
3.
Ein oder maximal zwei Wasserstoff-Hotspots werden in der Nähe von internationalen Anschlüssen realisiert.
4.
Eine Marge auf CO2-Kosten in den Kostenkalkulationen ist verboten.
5.
Signifikante Abrissprämien für fossile Produktionsanlagen beschleunigen die Transformation.
6.
Angebote für Contracting werden durch geeignete Massnahmen wie Risikoabdeckungen etc. gefördert (siehe auch grüne Investitionsbank), um Investitionshürden abzubauen.
7.
CO2-Entfernung ist nur erlaubt, wenn Möglichkeiten zu Reduktion und CCS ausgeschöpft sind.
8.
Die Schweiz realisiert eine staatliche Infrastruktur zum Sammeln und Transportieren von CO2 aus Punktquellen mit dem Ziel, das CO2 in nationalen und ausländischen Speichern zu lagern.
9.
Treibhauswirksame Nicht-CO2-Emissionen (SF6, HFC, PFC etc.) werden verboten, wenn Ersatz vorhanden ist oder soweit reguliert, dass die Treibhauswirkung irrelevant ist.

Gebäude

Zielvorstellung der Transformation

In der Schweiz sind noch rund eine Million Gebäude fossil beheizt. Bei der Dichte an Ölheizungen gehört die Schweiz weltweit zur unrühmlichen Spitzengruppe. Ein schrittweiser Ersatz der Öl- und Gasheizungen sollte so beschleunigt werden, dass bis 2035 möglichst weitgehend alle Anlagen ausgetauscht wurden. Dies gelingt je nach Verdichtung und (Ab)-Wärmequellen durch den Ausbau von Fernwärmenetzen und den Bau von Wärmepumpenheizungen. Solarthermie und in wenigen Fällen auch Holz ergänzen den Mix. Die verbleibenden Öl- und Gasheizungen werden entweder wenig später ersetzt oder mit (teuren) klimaverträglichen Brennstoffen befeuert.
Bestehende Gebäude werden energetisch modernisiert mit einem Fokus auf die bisher kaum gedämmten Gebäude. Neu- und Umbauten verursachen heute je nach Berechnungsart 60 bis über 100 Prozent der Heizungsemissionen durch die Produktion von Baumaterialien und den Bau. Baumaterialien und -prozesse müssen deshalb klimaverträglicher werden. Bis dies umgesetzt ist, werden Umnutzungen und Umbauten priorisiert und Neubauten soweit möglich zurückgestellt.

Wichtige Hürden der Transformation

Der Raumbedarf nimmt zu wegen gestiegener Kaufkraft, steigender Zahl an Ein-Personen-Haushalten und aufgrund des Bevölkerungswachstums.
Der Investitionsbedarf von Pensionskassen und anderen institutionellen Anlegern führt zu vielen Neubauten mit enormen Treibhausgasemissionen der Baustoff- und Bauwirtschaft.
Zonenplanänderungen, eine massive Steigerung der Landpreise sowie umbau-/modernisierungshemmende Gebäudevorschriften fördern Ersatzneubauten, deren Realisierung enorme Mengen an Treibhausgasemissionen generiert.
Ein Heizsystemwechsel verursacht so oder so erhöhte Anfangsinvestitionen, die freiwillig oft nicht freigemacht werden oder nicht tragbar sind.
Ein Heizsystemwechsel erfordert oft mehr Bewilligungsschritte und somit auch mehr Zeit als ein 1:1-Ersatz.
Bestehende Heizsysteme können durch Reparatur oder Brennerersatz sehr hohe Lebensdauer erreichen.
Für die laufende Optimierung von Heizung und Haustechnik sowie die korrekte Einstellung der Wohnungstemperaturen ist in Mietliegenschaften oft niemand zuständig oder das Wissen fehlt.
Wenn neu 100'000 Heizsysteme pro Jahr umgebaut werden müssen, sind zusätzliche Arbeitskräfte für diese Tätigkeit nötig.
Installationsbetriebe offerieren und installieren gerne Öl- und Gasheizungen, weil sie sich darin auskennen, und Heizungsunternehmen profitieren gerne von sehr teuren/lohnenden und sicheren Serviceabos.
Bei Mietliegenschaften profitiert nach einer Umstellung des Heizsystems die Mietpartei von neu tieferen Heizkosten, aber die Hauseigentümerschaft bezahlt Investitionen und muss die Miete erhöhen, wenn sie diese weitergeben will.
Die Bau(stoff)industrie hat nur wenige Anreize zur Dekarbonisierung und wenig Schutz gegen CO2-intensive Importprodukte.
In der Baugesetzgebung herrscht ein Flickenteppich mit uneinheitlichen und zu wenig wirksamen kantonalen Regulierungen.