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Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Baugesetzes in die Vernehmlassung.
Die Revision konzentriert sich auf die Umsetzung der ersten Etappe der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes mit den Themen «Siedlungsgebiet und Bauzonen», «Mehrwertausgleich», «Innenentwicklung» sowie «Solaranlagen».