Abgeschlossen
3. November 2017 - 22. Januar 2018

Teilrevision Finanzausgleichsgesetz

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt eine Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung.

Der Anspruch auf Mindestausstattung soll neu um 12 % gekürzt, die Höhe der Mindestausstattung auf maximal 90 % begrenzt werden.