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Quelle
www.ag.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
5. Januar 2026 - 5. April 2026

Anpassung des Richtplans: Festsetzung des Material­abbau­gebiets von kantonaler Bedeutung "Gabenchopf West"

Der Gemeinderat Villigen beantragt auf Ersuchen der Projektantin Holcim (Schweiz) AG die Festsetzung des Material­abbau­gebiets von kantonaler Bedeutung "Gabenchopf West" im Richtplan (Kapitel V 2.1, Beschluss 2.1). Das Material­abbau­gebiet ist zurzeit als Vororientierung im Richtplan bezeichnet. Mit der Erweiterung des bestehenden Steinbruchs Gabenchopf soll zur Sicher­stellung der kurz- bis mittel­fristigen Versorgung des Kantons Aargau und der Schweiz mit Zement­rohstoffen beigetragen werden.

Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung des Material­abbau­gebiets "Gabenchopf West" im kantonalen Richtplan. Im Anschluss an den Beschluss des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens im Nutzungs­planungs- und Baubewilligungs­verfahren.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

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