Abgeschlossen
6. April 2017 - 7. Juni 2017

EU-Datenschutzreform - Anpassung des kantonalen Rechts

EU-Datenschutzreform - Anpassung des kantonalen Rechts; IDAG, EG StPO, PolG, EG AVIG/ AVG

Das eidgenössische Datenschutzrecht wird derzeit einer Totalrevision unterzogen. Dabei wird auch die aktuell revidierte Datenschutzgesetzgebung der Europäischen Union (EU) und des Europarats berücksichtigt und umgesetzt. Die Änderungen der Datenschutzbestimmungen auf Bundesebene sowie auf europäischer Ebene wirken sich ebenfalls auf das kantonale Recht aus.

Im Kanton Aargau steht die Anpassung des formellen Datenschutzrechts im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) im Vordergrund. Insbesondere durch die Einführung von neuen Begrifflichkeiten und der Erhöhung des Detaillierungsgrads der Bestimmungen im Datenschutz-Reformpaket der EU müssen Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen werden. Es sind aber auch Bereiche des materiellen Datenschutzrechts tangiert. Diesbezüglich anzupassen sind das Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG), das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) und das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (EG AVIG/AVG).