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Das schweizerische Unternehmenssteuerrecht muss an die neuen internationalen Standards angepasst werden. Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III erfolgt dies nun mit der Steuervorlage 17.
Die bisherigen privilegierten Besteuerungsformen werden abgeschafft, dafür besteht die Möglichkeit von international akzeptierten neuen Sonderregelungen.