Abgeschlossen
18. Oktober 2018 - 18. Januar 2019

Teilrevision StG

Das kantonale Steuergesetz muss an diverse neue bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden. Die wesentlichste Neuerung betrifft eine grundlegende Revision des Quellensteuerrechts.

Weiter werden drei politische Anliegen beantragt: Verzicht auf die Mindestbesteuerung von neu gegründeten Unternehmen, Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechts zur Sicherstellung der Steuern bei Verkauf von Liegenschaften, sowie eine direkte Einreichungspflicht der Lohnausweise.