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Der Gemeinderat Mellikon beantragt auf Ersuchen der Steinbruch Mellikon AG die Festsetzung des «Steinbruchs Mellikon» als Deponie des Typs B im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.