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Am 15. November 2019 wurde die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an einer Sonderplenarversammlung einstimmig verabschiedet.
Hauptziele der Revision der IVöB waren einerseits die Harmonisierung der verschiedenen Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes und andererseits die Umsetzung des 2012 revidierten GPA (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen). Die IVöB regelt neu das gesamte öffentliche Beschaffungsrecht, weshalb es auf kantonaler Ebene kein materielles Beschaffungsrecht mehr braucht. Damit die revidierte IVöB im Kanton Basel-Stadt in Kraft treten kann, ist ein expliziter Beitritt notwendig, der Gegenstand des vorliegenden EG IVöB ist.