Quelle
www.bs.ch

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Abgeschlossen
16. März 2016 - 22. April 2016

Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge

Den Leitlinien einer Motion folgend soll künftig bei der Personenwagenbesteuerung auf die Berücksichtigung sowohl des Hubraums als auch der Euronorm verzichtet werden. Neu gibt es keinen Bonus oder Malus mehr. Vielmehr enthält bereits die Grundsteuer ökologisierte Elemente: Die Steuer soll sich nach der Leistung und den CO2-Emissionen sowie allenfalls dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Vorhandensein eines Partikelfilters bemessen.