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Das aktuelle Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - neben der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO; für die Legislative) und dem Organisationsgesetz (OG; für die Exekutive) der dritte grosse "Organisationserlass" des Kantons - stammt aus dem vorletzten Jahrhundert und ist aus verschiedenen Gründen veraltet.