Quelle
fedlex.admin.ch

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Geplant
Oktober 2025 - Februar 2026

Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland (20.063; RDV, VZAE, VEV, VVWAL und AsylV 1)

Mit den Verordnungsänderungen sollen die neuen Regelungen im Ausländer- und Integrationsgesetz zu den Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder in einen anderen Staat als den Heimat- oder Herkunftsstaat von vorläufig aufgenommenen, schutzbedürftigen und asylsuchenden Personen konkretisiert werden. Beispielsweise soll auf Verordnungsstufe präzisiert werden, wann besondere persönliche Gründe vorliegen, damit für vorläufig Aufgenommene und schutzbedürftige Personen eine Reise in einen anderen als den Heimat- oder Herkunftsstaat bewilligt werden kann.