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In Umsetzung der Motion 21.3981 WBK-N soll die elterliche Sorge in die Einwohnerregister aufgenommen werden. Die zuständigen Behörden sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Einwohnerdiensten die Regelung der elterlichen Sorge mitzuteilen, welche diese im Einwohnerregister eintragen. Weiter soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass eingetragenen Angaben künftig innerhalb des Kantons von berechtigten Stellen abgerufen werden können und für die Eltern in Zukunft die Möglichkeit besteht, einen Auszug über die eingetragenen Angaben zu erhalten.