Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Abgeschlossen
21. Mai 2014 - 12. September 2014

Bundesgesetz über Tabakprodukte

Mit der Vorlage soll in einem neuen Bundesgesetz die geltenden Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes (LMG) vom 9. Oktober 1992 für Tabakprodukte übernommen werden. Hinzu kommen die für die Umsetzung der Motionen Humbel 11.3637, «Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte», und Tillmanns 00.3435, «Verbot der Tabakwerbung», erforderlichen Bestimmungen und allenfalls weitere Elemente.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen