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Die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) ist infolge der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Umsetzung der Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2) anzupassen. Konkret geht es darum, auf KLV-Stufe konkretisierende Rechtsgrundlagen zu den Rückerstattungen (sog. Preismodelle) zur vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln (Vergütung Tag 0), zum Ausgleich an die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei grossem Marktvolumen (Kostenfolgemodelle) sowie zur differenzierten Prüfung der WZW-Kriterien zu implementieren. Gleichzeitig sollen allgemeine Anpassungen im System der Preisfestsetzung von Arzneimitteln sowie bei der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall vorgenommen werden, welche zu Anpassungen bestehender KLV-Verordnungsbestimmungen führen.