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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Laufend
26. September 2025 - 9. Januar 2026

Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen

Die Elektrifizierung ist ein Schlüssel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge können im regionalen Einsatz einen massgeblichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Sie sind bei gleichem Nutzwert insbesondere wegen des Zusatzgewichts der Batterie aber schwerer als Lieferwagen bis 3,5 Tonnen. Durch Anpassungen der für Elektro-Nutzfahrzeuge geltenden Vorschriften bis 4,25 Tonnen sollen punktuell Nachteile ausgeglichen werden, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.

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