Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Der Verordnungsentwurf konkretisiert die Umsetzung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Er regelt die Ausgestaltung der Vertrauensinfrastruktur, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise bereitgestellt werden. Die Infrastruktur umfasst unter anderem Register zur Verwaltung von Identifikatoren sowie Anwendungen zur Aufbewahrung und zur Prüfung digitaler Nachweise. Die E-ID wird online beantragt, wobei das Bundesamt für Polizei für die Ausstellung verantwortlich ist. Die Identitätsprüfung kann entweder online oder vor Ort in den kantonalen Erfassungszentren oder – für die Auslandschweizerinnen und -schweizer – bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen. Technische Standards und Formate werden als Empfehlungen definiert, die teilweise verbindlich erklärt werden können.
Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.
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