Der Verordnungsentwurf konkretisiert die Umsetzung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Er regelt die Ausgestaltung der Vertrauensinfrastruktur, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise bereitgestellt werden. Die Infrastruktur umfasst unter anderem Register zur Verwaltung von Identifikatoren sowie Anwendungen zur Aufbewahrung und zur Prüfung digitaler Nachweise. Die E-ID wird online beantragt, wobei das Bundesamt für Polizei für die Ausstellung verantwortlich ist. Die Identitätsprüfung kann entweder online oder vor Ort in den kantonalen Erfassungszentren oder – für die Auslandschweizerinnen und -schweizer – bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen. Technische Standards und Formate werden als Empfehlungen definiert, die teilweise verbindlich erklärt werden können.
Zum totalrevidierten BÜPF liegen folgende fünf Ausführungsverordnungen vor:
- Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF),
- Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF),
- Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF),
- Verordnung des EJPD über das beratende Organ im Bereich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VBO-ÜPF),
- Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF).
Die geltende Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 31. Oktober 2001 ist einerseits an die Fortschritte in der Telekommunikationstechnologie anzupassen und der Überwachungsmassnahmenkatalog zu ergänzen. Andererseits müssen den neu aufgeführten Überwachungsmassnahmen entsprechende Gebühren- und Entschädigungssätze in der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 7. April 2004 zugewiesen werden.