Quelle
fedlex.admin.ch

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Abgeschlossen
19. Oktober 2020 - 2. Februar 2021

Verordnung über die Ausführungsbestimmungen betreffend das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register

Im Zuge des Bundesgesetzes zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register sind Anpassungen in mehreren Verordnungen erforderlich, namentlich in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (SR 958.11), in der Bankenverordnung (SR 952.02), in der Geldwäschereiverordnung (SR 955.01) sowie weiteren Ausführungserlassen.