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Wie beim Pass sollen im Chip des neuen IDK-Modells das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Das geltende Ausweisgesetz (SR 143.1) sieht in seinem Artikel 2 Absatz 2ter zweiter Satz ausdrücklich vor, dass immer «auch eine Identitätskarte ohne Chip beantragt werden kann». Nach der Einführung werden die Schweizerinnen und Schweizer somit frei zwischen den beiden IDK-Modellen wählen können. IDK ohne Chip sollen weiterhin bei den Gemeinden beantragt werden können, wenn ein Kanton dies vorsieht. Dadurch wird die Reisefreiheit von Schweizerinnen und Schweizer gewahrt.