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Das ASTRA hat die Anhörung zur Anpassung der Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen eröffnet. Die Änderungen beinhalten namentlich die Anpassung der bei Abgasnachkontrollen verbindlichen Emissionswerte nach der Richtlinie Nr. 96/96/EWG, die Erweiterung des Kreises der Berechtigten zur Abgabe von Abgaswartungsdokumenten und Verzicht auf die Angabe der Fahrzeugmarke oder des Markensymbols auf dem Titelblatt des Abgaswartungsdokuments.