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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Laufend
19. September 2025 - 19. Dezember 2025

Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister)

In Umsetzung der Motion 21.3981 WBK-N soll die elterliche Sorge in die Einwohnerregister aufgenommen werden. Die zuständigen Behörden sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Einwohnerdiensten die Regelung der elterlichen Sorge mitzuteilen, welche diese im Einwohnerregister eintragen. Weiter soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass eingetragenen Angaben künftig innerhalb des Kantons von berechtigten Stellen abgerufen werden können und für die Eltern in Zukunft die Möglichkeit besteht, einen Auszug über die eingetragenen Angaben zu erhalten.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

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Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

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