Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ausländische Personen, die im Familiennachzug in der Schweiz zugelassen wurden und Beratungsbedarf aufweisen, sollen bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemeldet werden. Diese lädt die ausländische Person zu einem Informations- und Beratungsgespräch ein, um sie über die Möglichkeiten zur beruflichen Integration in der Schweiz vertieft zu beraten.