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Die Verordnungen bezwecken eine Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Wahrung beziehungsweise Verbesserung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Bestehende Bestimmungen werden dem technischen Fortschritt angepasst und Handelshemmnisse gegenüber den wichtigsten Handelspartnern abgebaut. Bei den Verordnungsentwürfen handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum Umweltschutzgesetz sowie zum neuen Chemikaliengesetz, das zusammen mit den Verordnungen - voraussichtlich auf den 1. Januar 2005 - in Kraft gesetzt werden soll. Die integralen Bestimmungen umfassen sowohl Aspekte des Verbraucher-, als auch des Arbeitnehmer- und des Umweltschutzes.