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Das Parlament verabschiedete am 20. Juni 2025 das neue Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-VG) sowie zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG). Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, die Effizienz der Grenzprozesse zu steigern und die Sicherheits- und Vollzugsaufgaben des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu harmonisieren, indem sie rechtliche Grundlagen für die Digitalisierung sowie für die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen schafft. Unverändert bleiben die Aufgaben des BAZG sowie die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen.
Der Bundesrat erlässt resp. revidiert in einem nächsten Schritt, gestützt auf die neuen resp. angepassten gesetzlichen Grundlagen, die entsprechenden Ausführungsverordnungen. Mit dem Erlass resp. der Änderung der Verordnungsbestimmungen werden die der Rahmengesetzgebung zugrunde liegenden Ziele weiterverfolgt und konkretisiert. Die Vorlage umfasst die folgenden Bundesratsverordnungen: • Erlass der BAZG-Vollzugsaufgabenverordnung (BAZG-VV, Rahmenverordnung) inkl. Anhänge: o Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), SR: 641.201 o Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), SR: 641.711 o Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindun-gen (VOCV), SR: 814.018 o Verordnung über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelme-tallwaren (Edelmetallkontrollverordnung, EMKV), SR: 941.311 • Erlass der Zollabgabenverordnung (ZoV) • Änderung der folgenden Abgabenverordnungen: o Biersteuerverordnung (BStV), SR: 641.411.1 o Tabaksteuerverordnung (TStV): SR: 641.311 o Automobilsteuerverordnung (AStV): SR: 641.511 o Mineralölsteuerverordnung (MinöStV): SR: 641.611 o Alkoholverordnung (AlkV): SR: 680.11