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Mit der Vorlage setzt das EFD den Auftrag des Bundesrats zur administrativen Entlastung der Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft vom 26. November 2026 betreffend die Verrechnungssteuerverordnung (Meldeverfahren auf geldwerte Leistungen im Konzern ausweiten; in bestimmten Fällen auf obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse verzichten) und die Verordnung über die Stempelabgaben (in bestimmten Fällen auf obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse verzichten) um.