Organisation
DigiDem
Inhaltsverzeichnis

Ziel

Ziel ist ein Gesetz zur Förderung der digitalen Demokratie mit öffentlicher Finanzierung für Entwicklung und Betrieb digitaler Lösungen.

Vision

Die Massnahme schafft eine breitere Allianz und fördert so die Entwicklung von mehr digitalen Lösungen und stärkt die digitale Teilhabe der Bevölkerung. So kann die Schweiz eine Pionierrolle in der digitalen Demokratie einnehmen.

Mindestanforderungen

Förderfähige Projekte zur Stärkung der Digitalen Demokratie müssen grundlegende Anforderungen erfüllen: Sie sollen inklusiv (barrierefrei, mehrsprachig), transparent (offengelegte Trägerschaft, Finanzierung, Funktionsweise), sicher (datenschutzkonform, stabil) und gemeinwohlorientiert sein – das heisst, sie verfolgen keinen parteipolitischen Zweck und sind nicht primär gewinnorientiert. Demokratierelevante Funktionen müssen offen zugänglich bleiben.

Förderfähigkeit

Gefördert werden ausschliesslich Projekte, die zur demokratischen Teilhabe beitragen – durch Information, Beteiligung oder politische Bildung. Nicht förderfähig sind technische Infrastrukturen, wie z. B. E-Voting-Systeme, digitale Verwaltungslösungen oder digitale Identitätsdienste.

Reifegrad

Gefördert werden Projekte, die über erste Ideen und Prototypen hinausgehen. Sie müssen bereits unter realen Bedingungen getestet worden sein und bereit sein, ihr Angebot in grösserem Umfang auszuweiten und langfristig tragfähig zu verankern.

Förderberechtigung

Förderfähig sind Trägerschaften, die demokratische Teilhabe ermöglichen, sich keiner Partei oder politischen Bewegung unterordnen, unterschiedliche Perspektiven zulassen und transparent in Struktur, Finanzierung und Moderation agieren.

Finanzierung

Die Förderung erfolgt als zeitlich befristete Finanzierung. Trägerschaften müssen einen Eigenanteil einbringen – in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Co-Funding.