Quelle
www.lu.ch

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Abgeschlossen
2. März 2021 - 4. Juni 2021

Änderung Familienzulagengesetz

Dem Kantonsrat soll beantragt werden, die monatliche Kinderzulage, die vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr an Erwerbstätige und Nichterwerbstätige in nicht-landwirtschaftlichen Berufen ausgerichtet wird, von 210 auf 250 Franken zu erhöhen.

Dies braucht eine Gesetzesänderung. Künftig soll die Anpassung der Kinder- und der Ausbildungszulage in einem einfacheren Verfahren möglich sein. Der Regierungsrat soll die Kompetenz erhalten, diese Zulagen durch Verordnung über die Mindestansätze des Bundes hinaus zu erhöhen und beschlossene Erhöhungen ganz oder teilweise aufzuheben.