Quelle
www.lu.ch

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Abgeschlossen
5. Juni 2019 - 27. September 2019

Änderung Haftungsgesetz - Verlängerung der Verjährungs- und Verwirkungsfristen

Vernehmlassung Änderung Haftungsgesetz - Verlängerung der Verjährungs- und Verwirkungsfristen

Das Bundesparlament hat eine Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung der Verjährung von Forderungen verabschiedet, welche am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Da sich die Länge der Verjährungs- und Verwirkungsfristen des kantonalen Haftungsgesetzes an der Länge der privatrechtlichen Verjährungsfristen orientiert, ist eine Revision des Haftungsgesetzes erforderlich.