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Mit dem Kantonalen Waldgesetz vom 1. Februar 1999 (KWaG; SRL Nr. 945) wird der Vollzug des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) und das Forstwesen im Kanton Luzern geregelt. Auf Bundesstufe sind per 1. Januar 2017 punktuelle Ergänzungen der Waldgesetzgebung in Kraft getreten, die zum Ziel haben, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte zu stärken.
Die Umsetzung erfordert einzelne Anpassungen des KWaG in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit für nicht-forstlich ausgebildete Personen.