Quelle
www.lu.ch

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Abgeschlossen
10. Juni 2021 - 30. September 2021

Teilrevision des Sozialhilfegesetzes

Die Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Organisation der Alimentenhilfen (Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung).

Die Gemeinden sollen weiterhin für die Alimentenhilfen zuständig sein, wobei diese aber von einer Fachstelle gemäss Inkassohilfeverordnung erbracht werden müssen.